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Schutz vor Krankenhausinfektionen

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17. Juni 2011 | Verwaltungsrecht

Krankenhausinfektionen sollen künftig besser verhütet und bekämpft werden. Nachdem der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden und in Teilen geänderten Gesetzentwurf der Koalition befürwortete, wurde der Gesetzentwurf gestern im Bundestag abschließend beraten.

In dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf ist unter anderem eine Verpflichtung der Landesregierungen vorgesehen, die Krankenhaushygiene per Erlass von Rechtsverordnungen zu regeln. Diese Rechtsverordnungen der Länder sind bis zum 31. März 2012 zu erlassen. Außerdem sollen die Landesregierungen auch ermächtigt werden, die Leiter von Praxen für ambulante Operationen, Tageskliniken, Entbindungs- und Dialyseeinrichtungen zur Erstellung von Hygieneplänen zu verpflichten. Ferner wird die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 einen Evaluationsbericht zu den Neuregelungen vorzulegen.

Derzeit erkranken in Deutschland jährlich zirka 400.000 bis 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen. Schätzungsweise stürben daran zwischen 7.500 und 15.000 Patienten. Ein Teil der Infektionen und Todesfälle sei jedoch durch geeignete Präventionsmaßnahmen vermeidbar, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Dieser sieht auch vor, beim Robert-Koch-Institut eine neue Kommission einzurichten, die Empfehlungen zum fachgerechten Einsatz von Diagnostika und Antiinfektiva bei der Therapie resistenter Infektionserreger geben soll. Ferner wird der Vorlage zufolge in der vertragsärztlichen Versorgung eine Vergütungsregelung für die ambulante Therapie von mit Methicillin-resistentem Staphylococcus (MRSA) infizierten Patienten sowie für die diagnostische Untersuchung von Risikopatienten geschaffen.

Der Entwurf enthält neben Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene eine Reihe weiterer Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung, die von den Oppositionsfraktionen weitgehend abgelehnt werden. So soll unter anderem mit der Einführung eines Schiedsverfahrens zu den Vergütungsverträgen zwischen den Krankenkassen und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ”ein geeignetes Instrument zur Schlichtung von Konflikten der Vertragspartner in Bezug auf die Höhe der Vergütung für stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen geschaffen“ werden.

 

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