Stichtag für Flensburg
16. Februar 2010 | Verwaltungsrecht
Bei der Ermittlung des nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG für eine Entziehung der Fahrerlaubnis maßgeblichen Punktestandes gilt das Tattagprinzip. Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt es also nicht zugute, dass im Zeitraum bis zur rechtskräftigen Ahndung der zum Überschreiten der Punkteschwelle führenden Taten ältere Eintragungen im Verkehrszentralregister Tilgungsreife erlangen.
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14. Januar 2010 – 9 K 2510/09





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