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Stichtag für Flensburg

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16. Februar 2010 | Verwaltungsrecht

Bei der Ermittlung des nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG für eine Entziehung der Fahrerlaubnis maßgeblichen Punktestandes gilt das Tattagprinzip. Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt es also nicht zugute, dass im Zeitraum bis zur rechtskräftigen Ahndung der zum Überschreiten der Punkteschwelle führenden Taten ältere Eintragungen im Verkehrszentralregister Tilgungsreife erlangen.

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14. Januar 2010 – 9 K 2510/09

 

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