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	<title>Kommentare zu: Telefonbücher vor dem EuGH</title>
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	<description>Nachrichten aus Recht und Steuern</description>
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		<title>Von: Auskunft</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/telefonbucher-vor-dem-eugh-314052#comment-987</link>
		<dc:creator>Auskunft</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 21:47:15 +0000</pubDate>
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		<description>Nachforderungen der Deut­sche Te­le­kom AG  / Neues Abrechnungsmodell für Telefonauskunftanbieter.
Die finanzielle Macht und Stärke der Telekom treibt viele kleine Internetfirmen/Telefonauskunftanbieter in den wirtschaftlichen Ruin.
Die jährlichen Kostenrechnungen der DTAG für die Lieferung der Teilnehmerdaten lagen bisher bei  einigen Tausend Euros.
Im September wurden überraschend willkürliche Nachforderungen für die vergangenen Jahre in der Höhe von hunderttausende bis über 1 Million Euro an die Telefonauskunftanbieter.
Sollte die DTAG auf ihre Nachforderungen bestehen, werden damit hunderte Arbeitsplätze  und zahlreiche Firmen vernichtet.
Die Nachforderungen der DTAG werden begründet, dass mit Urteil vom 16.7.2008 das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 17.8.2005 aufgehoben hat.
Auf welcher Kostengrundlage diese Nachbelastung entstanden ist, ist nicht nachvollziehbar.
Auch das neue Abrechnungsmodell der DTAG mit minimalen Kosten von mehreren hunderttausend Euro für kleinere/mittlere Online-Telefonbuchanbieter bedeutet aufgrund von wirtschaftlichen Erwägungen den Ausschluss von fast allen Onlineanbietern vom Markt.
Aktuell mahnt die DTAG im Zusammenhang mit den Nachforderungen die Zahlungen an obwohl Der Bundesgerichtshof sowie sämtliche deutschen Obergerichte und auch Landgerichte, bei denen zivilrechtliche Verfahren wegen überhöhten Datenkosten bezüglich der Überlassung von Telefonteilnehmerdaten anhängig gewesen sind, diesen Datenlieferungsvertrag der DTAG jedenfalls hinsichtlich der Vergütungsvereinbarung für nichtig erklärt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nachforderungen der Deut­sche Te­le­kom AG  / Neues Abrechnungsmodell für Telefonauskunftanbieter.<br />
Die finanzielle Macht und Stärke der Telekom treibt viele kleine Internetfirmen/Telefonauskunftanbieter in den wirtschaftlichen Ruin.<br />
Die jährlichen Kostenrechnungen der DTAG für die Lieferung der Teilnehmerdaten lagen bisher bei  einigen Tausend Euros.<br />
Im September wurden überraschend willkürliche Nachforderungen für die vergangenen Jahre in der Höhe von hunderttausende bis über 1 Million Euro an die Telefonauskunftanbieter.<br />
Sollte die DTAG auf ihre Nachforderungen bestehen, werden damit hunderte Arbeitsplätze  und zahlreiche Firmen vernichtet.<br />
Die Nachforderungen der DTAG werden begründet, dass mit Urteil vom 16.7.2008 das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 17.8.2005 aufgehoben hat.<br />
Auf welcher Kostengrundlage diese Nachbelastung entstanden ist, ist nicht nachvollziehbar.<br />
Auch das neue Abrechnungsmodell der DTAG mit minimalen Kosten von mehreren hunderttausend Euro für kleinere/mittlere Online-Telefonbuchanbieter bedeutet aufgrund von wirtschaftlichen Erwägungen den Ausschluss von fast allen Onlineanbietern vom Markt.<br />
Aktuell mahnt die DTAG im Zusammenhang mit den Nachforderungen die Zahlungen an obwohl Der Bundesgerichtshof sowie sämtliche deutschen Obergerichte und auch Landgerichte, bei denen zivilrechtliche Verfahren wegen überhöhten Datenkosten bezüglich der Überlassung von Telefonteilnehmerdaten anhängig gewesen sind, diesen Datenlieferungsvertrag der DTAG jedenfalls hinsichtlich der Vergütungsvereinbarung für nichtig erklärt.</p>
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