Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Verwaltungsrecht » Umweltrecht » Erneuerbare Energien und die Altanlagen

Erneuerbare Energien und die Altanlagen

…drucken   
10. Februar 2009 | Umweltrecht

Zum 1. Januar 2009 ist die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. In dieser Neufassung ist der Anlagenbegriff neu definiert worden, so dass auch bereits bestehende Anlagen, die in enger zeitlicher und lokaler Nähe in Betrieb genommen wurden, nunmehr hinsichtlich der Vergütung wie eine Anlage betrachtet werden. Dies kann insbesondere bei Biomasse-Kraftwerken zu einer Reduzierung der gesetzlich garantierten Stromvergütung führen.

Der Bundesrat will vermeiden, dass Altanlagen zur Stromerzeugung eine niedrigere “gesetzlich garantierte Stromvergütung” in Kauf nehmen müssen und will Anlagen, die bis 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, einen Bestandsschutz gewähren. Dazu hält es der Bundesrat für notwendig, für diese Altanlagen Übergangsbestimmungen im EEG zu treffen und hat hierzu einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Das hätte er natürlich auch bereits im Gesetzgebungsverfahren zur EEG-Novelle berücksichtigen können. Aber besser spät als nie.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Verwaltungsrecht | Umweltrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: biomasse altanlagen • biomasseheizkraftwerk altanlage • eeg 2012 und biomassealtanlagen •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang