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Flüssige Biomasse

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3. Juli 2009 | Umweltrecht

Die Herstellung flüssiger Biomasse soll künftig nachhaltig ohne Zerstörungen der Umwelt erfolgen. Die Bundesregierung legte eine entsprechende Verordnung für eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) vor, mit der in Zukunft erreicht werden soll, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung genutzt und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird, unter Beachtung nachhaltiger Standards hergestellt wird. Biomasse, die diesen Kriterien nicht entspricht soll nicht mehr vergütet werden.

Ab 2010 müssen, so bestimmt es die jetzt vorgelegte Verordnung, bestimmte Anforderungen an die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Erhaltung schützenswerter Landschaften eingehalten werden. Zudem soll gewährleistet werden, dass bei der Stromerzeugung mit Biomasse weniger Treibhausgase produziert werden. Die Anforderungen in der BioSt-NachV entsprechen den Richtlinien der Europäischen Union (2009/28/EG). Mit der Verordnung werden zudem Grundlagen für privatwirtschaftliche Zertifizierungs- und Kontrollsysteme geschaffen, um eine Überprüfung der Qualitätsstandards zu erreichen.

 

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