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Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung

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22. Januar 2009 | Umweltrecht

Die Bundesregierung geht zum Abschluss des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms davon aus, dass die geltenden Grenzwerte zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung ausreichend sind. Das geht aus einer Unterrichtung des Deutschen Bundestages über die Forschungsergebnisse hervor.

Wie sich aus den Bewertungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission ergebe, konnten die zu Beginn des Forschungsprogramms bestehenden Hinweise auf mögliche Risiken durch die im Rahmens des Forschungsprogramms durchgeführten Projekte nicht bestätigt werden, heißt es in der Unterrichtung.

Das Forschungsprogramm war im Jahr 2002 auf Anregung der Strahlenschutzkommission vom Bundesumweltministerium initiiert und vom Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführt worden mit dem Ziel, Fragen zu möglichen gesundheitlichen Risiken sowie zu grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder wissenschaftlich nachzugehen. Zu diesem Zweck wurden insbesondere Studien vergeben, in denen Hinweisen auf biologische Effekte unterhalb der Grenzwerte nachgegangen wurde. Darüber hinaus wurde versucht, Ursachen für das Auftreten des Phänomens Elektrosensibilität zu finden.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Untersuchung der gesellschaftlichen Risikowahrnehmung und die Erarbeitung von Möglichkeiten für eine Verbesserung der Risikokommunikation. Ein Nachweis der Unschädlichkeit der Technologie sei dagegen nicht Gegenstand des Programms gewesen, schreibt die Bundesregierung, ein solcher Nachweis sei wissenschaftlich nicht möglich.

 

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