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Handel mit Robbenerzeugnissen

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26. März 2010 | Umweltrecht

Ab August 2010 gilt in Europa ein weitgehendes Handelsverbot für Robbenerzeugnisse. Einen Gesetzentwurf mit den nationalen Durchführungsregelungen zu diesem Handelsverbot hat das Bundeskabinett diese Woche verabschiedet und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Um das Verbot in Deutschland effektiv durchzusetzen, regeln die nationalen Vorschriften beispielsweise die Frage, welche Behörden für den Vollzug zuständig sind. Auch die Voraussetzungen für die Verhängung von Sanktionen wurden auf nationaler Ebene geschaffen.

Der Gesetzentwurf wird nun von Bundesrat und Deutschem Bundestag beraten. Der Deutsche Bundestag hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für ein entsprechendes Handelsverbot ausgesprochen.

 

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