Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Verwaltungsrecht » Umweltrecht » Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die “einheitliche Wertstofftonne”

Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die “einheitliche Wertstofftonne”

…drucken   
31. März 2011 | Umweltrecht

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetzesentwurf soll die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert werden. Gleichzeitig soll die Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Privatwirtschaft in der Entsorgung präzisiert und dadurch Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden.

Der Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht eine neue 5-stufige Abfallhierarchie vor, auf deren Grundlage die Pflichten für die Abfallbesitzer am Umweltschutz orientiert werden. Vorrang soll dabei stets die aus Sicht des Umweltschutzes beste Option haben. Dabei wird dem Recycling eine größere Bedeutung beigemessen als der energetischen Verwertung. Durch eine flexible Ausgestaltung, die auch wirtschaftliche und soziale Anliegen berücksichtigt, kann dem Anliegen maximaler Ressourceneffizienz jetzt deutlich besser Rechnung getragen werden als im bisher geltenden Recht.

Bis zum Jahr 2020 sollen 65% aller Siedlungsabfälle recycelt und 70% aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Damit liegt Deutschland über der durch die EU vorgegebenen Recycling-Quote. Ende 2016 wird darüber hinaus geprüft, ob die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle weiter gesteigert werden kann.

Spätestens ab dem Jahr 2015 müssen flächendeckend Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle getrennt gesammelt werden. Denn das ist die Grundlage für ein hochwertiges Recycling. Die Getrenntsammlungspflicht steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Um die Kommunen dabei nicht zu überfordern wird den Verantwortlichen vor Ort ein breiter Entscheidungsspielraum zur Ausgestaltung belassen.

Das Kernanliegen der Kommunen, nämlich an der grundsätzlichen Aufgabenverteilung zwischen kommunaler und privater Entsorgung festzuhalten, wird durch den Entwurf berücksichtigt. Kommunen bleiben umfassend verantwortlich für die Hausmüllentsorgung. Gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Haushaltsabfällen sind zukünftig nur zulässig, wenn die Erfüllung der kommunalen Entsorgungsaufgaben nicht gefährdet wird. Der Gesetzentwurf stellt damit insgesamt einen fairen Kompromiss zwischen den kommunalen Interessen und denen der Privatwirtschaft dar .

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schafft schließlich die Rechtsgrundlage für die Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“. Danach sollen Haushalte künftig Verpackungen und sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, also beispielsweise aus Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können. Damit können die Wertstoffe aus dem Hausmüll erheblich einfacher, in besserer Qualität und in größerer Menge erfasst werden. Die fachlichen Grundlagen für die Einführung dieser Wertstofftonne werden derzeit parallel zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erarbeitet. Die konkreten rechtlichen Regelungen sollen danach in Form einer Verordnung oder gegebenenfalls in einem eigenständigen Gesetz in einem gesonderten Verfahrenen verabschiedet werden. In diesem Verfahren wird auch die Entscheidung über die Trägerschaft für die Wertstofftonne erfolgen.

Der Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird nun dem Bundesrat und danach dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Verwaltungsrecht | Umweltrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Schlagworte für diesen Artikel: kreislaufwirtschaftsgesetz 2011 • kreislaufwirtschaftsgesetz • synopse kreislaufwirtschaftsgesetz • einheitliche wertstofftonne • wertstofftonne kreislaufwirtschaftsgesetz • altpapier kreislaufwirtschaftsgesetz • kreislaufwirtschaftsgesetz wertstofftonne • novelle kreislaufwirtschaftsgesetz • vergleich kreislaufwirtschaftsgestzt • vergleich kreislaufwirtschaftsgesetz •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang