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Pferdechips

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26. Februar 2009 | Umweltrecht

Ab dem 01. Juli 2009 müssen alle neu geborenen Pferde mit einem Chip gekennzeichnet werden. Von einer Ausnahmeregelung in Form einer alternativen Kennzeichnung soll in Deutschland im Hinblick auf ein tierschutzrechtlich notwendiges und sicheres Identifizierungssystem für alle Equiden kein Gebrauch gemacht werden. Zu diesem Thema einigten sich die Staatssekretäre aller Bundesländer am Aschermittwoch auf der Insel Riems.

Unabhängig von der Kennzeichnung mit einem Chip sollen allerdings die weltweit bekannten Verbandsbrände auch künftig als ergänzende Kennzeichnung von Pferden beibehalten werden.

 

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Schlagworte für diesen Artikel: pferdechips • vernachlaessigte pferde,weltweit •

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