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Strahlenschutzwert für Schiffe und Waren aus Japan

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11. April 2011 | Umweltrecht

Das Bundesumweltministerium empfiehlt einen Höchstwert für die Strahlenbelastung von Schiffen und Waren, die aus Japan nach Deutschland kommen. Dieser Höchstwert bezieht sich auf Oberflächen, also die Außenhülle eines Schiffs oder einer Ware, aber nicht auf Lebens- und Futtermittel. Die Empfehlung richtet sich an die zuständigen Behörden einschließlich Zoll und die Hafenbetreiber. Die ersten Schiffe, die nach den schrecklichen Ereignissen in Japan von dort nach Deutschland kommen, werden Mitte April erwartet.

Nach übereinstimmender Ansicht des Bundesumweltministeriums und der Strahlenschutzkommission soll der Höchstwert für Schiffe und Waren bei 4 Becquerel pro Quadratzentimeter liegen. Bei Unterschreitung dieses Höchstwertes ist von keiner Gefährdung auszugehen. Eine Kontamination von 4 Bq/cm² führt zu Strahlendosen, die deutlich unter dem international empfohlenen niedrigsten Referenzwert für Notfälle von 1 Millisievert im Jahr liegen. Die Strahlung unterhalb dieses Wertes wird derzeit als gesundheitlich unbedenklich angesehen. (Die jährliche effektive Dosis der natürlichen Strahlenexposition beträgt bei durchschnittlichen Bedingungen in Deutschland 2,1 Millisievert.

Die Strahlenschutzkommission hatte gleich nach den verheerenden Ereignissen in Fukushima empfohlen, dass Schiffe die Nähe des Standortes meiden und möglichst großräumig (ca. 50 Seemeilen bzw. ca. 100 km) umfahren.

Für Fragen des Strahlenschutzes und der Strahlenschutzvorsorge ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesumweltministerium zuständig. Der diesbezügliche Vollzug liegt in der Hand der Länder und verschiedener Bundesbehörden. Bei Überschneidungen der Ressortzuständigkeiten, z. B. für Fragen des Schiffverkehrs, des Zolls oder der Lebensmittelüberwachung, werden Maßnahmen in enger Abstimmung der zuständigen Ministerien getroffen. Die Ressorts setzen sich bei der EU-Kommission für einheitliche Bewertungsmaßstäbe und Vorgehensweisen in Europa ein.

 

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