Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Verwaltungsrecht » Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts

Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts

…drucken   
24. März 2010 | Verwaltungsrecht

Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts ist grundsätzlich statthaft, da das Landesverfassungsgericht als Teil der öffentlichen Gewalt nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden ist1. In dem betont föderativ gestalteten Bundesstaat des Grundgesetzes stehen die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder jedoch grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 4, 178, 189)). Entsprechendes gilt auch für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder2. Die Nachprüfung der vom Landesgesetzgeber in eigener Kompetenz erlassenen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung ist daher allein Sache der Landesverfassungsgerichte3, die nach der Landesverfassung geschaffen und von ihr zur Entscheidung eines Falles zur autoritativen Auslegung der Landesverfassung berufen sind4. Zur vollumfänglichen Überprüfung dieser Entscheidungen ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, da es keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten ist5.

Soweit die Beschwerdeführer rügen, der Hessische Staatsgerichtshof habe bei der Auslegung einer Landesverfassungsnorm die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend berücksichtigt, verkennen sie, dass sich die Rechtswirkung des Urteils des Staatsgerichtshofs in der Erklärung der Vereinbarkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes (HStubeiG) mit der Verfassung des Landes Hessen erschöpft. Die bloß abstrakte Entscheidung des Staatsgerichtshofs, welcher Inhalt und welche Tragweite einer bestimmten Verfassungsnorm zukommen, ist für sich ungeeignet, in Rechtspositionen der Normadressaten zu ihrem Nachteil einzugreifen. Erst in der konkreten Anwendung der Norm kann ein Eingriff liegen, etwa in einem Verwaltungsakt, der dann unmittelbar in die Rechtsposition der Beschwerdeführer eingreifen würde. Durch die Entscheidung des Staatsgerichtshofs als solche wurde deren Rechtsposition jedenfalls nicht verändert6.

Das Urteil des Staatsgerichtshofs nimmt den Beschwerdeführern auch nicht die Möglichkeit, sich gegen einen auf Grundlage des Hessischen Studienbeitragsgesetzes erlassenen Beitragsbescheid zur Wehr zu setzen. Nach Beschreiten des Rechtswegs können sie gegen die Urteile der Fachgerichte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

Nicht von vornherein ausgeschlossen wäre allerdings die Prüfung der Frage am Maßstab des Grundgesetzes, ob im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof das Recht auf Gehör, das prozessuale Willkürverbot oder die Gesetzlichkeit des Richters beachtet wurden; denn auch im Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten gelten die Prozessgrundrechte des Grundgesetzes7. Eine Verletzung dieser Grundrechte haben die Beschwerdeführer jedoch nicht geltend gemacht.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5.März 2010 – 1 BvR 2349/08

  1. vgl. BVerfGE 13, 132, 140; 85, 148, 157; 96, 231, 242
  2. vgl. BVerfGE 6, 376, 381 f.; 22, 267, 270; 41, 88, 118; 60, 175, 209
  3. vgl. BVerfGE 6, 376, 382; 60, 175, 209
  4. vgl. BVerfGE 64, 301, 317
  5. vgl. BVerfGE 60, 175, 208 f.
  6. vgl. BVerfGE 30, 112, 123 f.
  7. vgl. BVerfGE 60, 175, 210 ff.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Verwaltungsrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: verfassungsbeschwerde gegen landesverfassungsgericht • verfassungsbeschwerde landesverfassungsgericht • anhörungsrüge gegen landesverfassungsgerichtliche entscheidung • verfassungsbeschwerde landesverfassung • verfassungsbeschwerde urteil landesverfassungsgericht • urteil landesverfassungsgericht revision • landesverfassungsgericht-revision • cache:4owvuojw68ij:www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/einstweilige-anordnung-und-die-erfolgsaussichten-einer-verfassungsbeschwerde-317409 verfassungsbeschwerde einstweilige anordnung • "bverfge 64, 301" • verfassungsbeschwerde hstubeig •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang