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Änderungen beim Meister-BAföG

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12. Februar 2009 | Wirtschaftsrecht

Der Bundestag hat heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG) verabschiedet. Die Novelle sieht zahlreiche Verbesserungen vor:

So wird künftig nicht mehr nur die erste, sondern auch eine Aufstiegsfortbildung gefördert. Zudem wird eine Leistungskomponente eingebaut: Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten künftig einen Darlehensteilerlass in Höhe von 25 Prozent. Damit soll die Motivation, eine Fortbildung erfolgreich abzuschließen, erhöht werden.

Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden in Zukunft noch stärker finanziell unterstützt. Der Kinderzuschlag wird von derzeit 179 € pro Monat auf zukünftig monatlich 210 € angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 € pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.

Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden fortan noch stärker honoriert, indem bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein Darlehensteilerlass in Höhe von 33% gewährt wird.

Aufstiegsfortbildungen in den Pflegeberufen und der Altenpflege werden künftig auch in den Ländern, in denen keine landesrechtlichen Regelungen existieren, förderfähig sein, um dem wachsenden Fachkräftebedarf im Pflegebereich Rechnung zu tragen. Auch Aufstiegsfortbildungen für Erzieher werden nach dem AFBG gefördert, damit vor allem die frühkindliche Erziehung verbessert werden kann.

Die Fördermöglichkeiten für fortbildungswillige Migranten mit einer Bleibeperspektive in Deutschland werden ebenfalls verbessert. Vor allem müssen sie nicht mehr wie bisher vor der Fortbildung mindestens drei Jahre lang berufstätig gewesen sein.

 

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