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Anwaltliches Berufsrecht im Vermittlungsausschuss

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18. Mai 2009 | Wirtschaftsrecht

Zu dem bereits vom Bundestag beschlossenen “Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften” hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen.

Der Bundesrat fordert, dass zum Zweck der Vorbereitung des Widerrufs der anwaltlichen Zulassung bzw. der Amtsenthebung eines Notars auch Informationen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Stellen übermittelt werden dürfen, da diese für die genannten Verfahren unverzichtbar seien. Außerdem soll in verwaltungsrechtlichen Anwalts- und Notarverfahren von der Durchführung eines Vorverfahrens abgesehen werden, weil hieraus eine erhebliche Verfahrensverlängerung resultiere. Diese Forderungen hatte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf erhoben. Der Bundestag ist dem jedoch nicht gefolgt.

Darüber hinaus verlangen die Länder, eine in dem Gesetz enthaltene Regelung im FGG-Reformgesetz zu streichen, nach der Verfahrensbeistände in Kindschaftssachen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben künftig in jedem Rechtszug eine Vergütung von 350 Euro erhalten sollen. Diese Regelung würde unnötige Anreize schaffen, im Kosteninteresse Rechtsmittel einzulegen, obwohl ein zügiger Verfahrensabschluss im Interesse des Kindeswohls liege.

 

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Schlagworte für diesen Artikel: widerruf anwaltszulassung • vermittlung von anwälten •

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