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Bäderverkaufsordnung – Sonntags geöffnet in Mecklenburg-Vorpommern

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26. März 2011 | Wirtschaftsrecht

In Mecklenburg-Vorpommern greift ab Sonntag in Kur- und Erholungsorten wieder die Bäderverkaufsverordnung. Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. In 96 Orten und Ortsteilen können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage zwischen 13:00 und 18:00 Uhr öffnen.

Das Oberverwaltungsgericht Greifwald hatte mit dem Urteil vom 7. April 2010 die bis dahin geltende Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Vor allem wurde moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt hatte. Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen, Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern. Die Sortimente geöffneter Geschäfte sind auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. Es gilt aber der Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen erfolgen dürfe.

 

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