Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Wirtschaftsrecht » Blumenverkauf am Sonntag

Blumenverkauf am Sonntag

…drucken   
15. Oktober 2010 | Wirtschaftsrecht

Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg lässt den Blumenverkauf an Sonntagen und Feiertagen zu, weil an diesen Tagen ein besonderer Bedarf in der Bevölkerung an Geschenken besteht.

Das Ladenöffnungsgesetz geht vom Vorhandensein gemischter Betriebe aus und beansprucht für jeden Betriebsteil die Geltung der insofern einschlägigen Vorschriften. Verkaufsstellen halten dann Blumen in erheblichem Umfang feil, wenn sie nach ihrem Angebot die Gewähr dafür bieten, den typischen Bedarf, wie er an Sonn- und Feiertagen anfällt, befriedigen zu können. Dagegen kann für die Frage des erheblichen Umfangs nicht auf ein Verhältnis zu anderen Betriebsteilen abgestellt und etwa verlangt werden, dass ein bestimmter Umsatz des Gesamtbetriebes auf das Blumengeschäft entfällt1.

Ein Verkauf ist nach Sinn und Zweck des Ladenöffnungsgesetzes nur in geschenküblichem Umfang zulässig. Angesichts der Größe der Verkaufsstelle bzw. des bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben (hier: Gartencenter) typischen großen, gemischten Angebots muss organisatorisch sichergestellt werden, dass während der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen nicht mehr als die geschenkübliche Menge und keine anderen Waren als Blumen/Zubehör verkauft werden.

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 21. September 2010 – 1 K 804/10

  1. im Anschluss an die Rechtsprechung zum Ladenschlußgesetz, vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.06.1996 – I ZR 114/94, GewArch 1996, 387

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Wirtschaftsrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Schlagworte für diesen Artikel: blumenverkauf am sonntag • blumenverkauf sonntag • blumenladen sonntag • blumenladen berlin sonntags geöffnet • blumenladen sonntags geöffnet berlin • öffnungszeiten blumenladen sonntag • blumenverkauf an sonntagen • blumenverkauf sonntags • berlin blumenverkauf am sonntag • sonntagsöffnung blumenverkauf •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang