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Bundesnetzagentur

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5. August 2005 | Wirtschaftsrecht

Seit dem 13. Juli 2005 hat die ehemalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) einen neuen Namen: “Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen”. Gleichzeitig hat sich das Tätigkeitsfeld der Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) erheblich erweitert.

Neben ihren bisherhigen Aufgaben, der Regulierung im Post- und Telekommunikationsbereich, ist die Bundesnetzagentur nun auch zuständig für die Regulierung der Energieversorgungsnetze, um einen diskriminierungsfreien Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten zu gewährleisten. Grundlage des Kompetenzzuwachses im Bereich Energie ist das am 13. Juli 2005 in Kraft getretene neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Es setzt die EU-Stromrichtlinie und die EU-Gasrichtlinie aus dem Jahre 2003 in nationales Recht um. Ziel ist mehr Wettbewerb für die Strom- und Gasmärkte. In seinen Kernpunkten sorgt das Gesetz für einen diskriminierungsfreien Zugang aller Wettbewerber zu den jeweiligen Netzinfrastrukturen und unterwirft die Netzbetreiber einer verschärften Aufsicht. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist die Bundesnetzagentur mit einer Reihe von Informations- und Untersuchungsrechten sowie mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet worden.

Die Bundesnetzagentur wird in erster Linie als Schiedsrichter und Streitschlichter bei Konflikten um Netzzugang und Netzentgelte tätig sein. Bei ihr müssen Netzbetreiber die Entgelte, die sie von anderen Wettbewerben für den Netzzugang verlangen, anmelden. Als Aufsichtsbehörde hat sie im Falle ungerechtfertigt hoher Netzentgelte die Pflicht, gegen diese vorzugehen. Um Wettbewerbsverzerrungen von vornherein entgegen zu wirken, ist die Bundesnetzagentur auch mit der Kontrolle der Neutralität des Netzbetriebs beauftragt. Laut Gesetz müssen die Unternehmen der Versorgungswirtschaft den Netzbetrieb von anderen Bereichen des Konzerns trennen, insbesondere auch von der Energieerzeugung. Die Rechte der industriellen, gewerblichen und privaten Verbraucher werden durch jederzeitige Beschwerde- und Klagemöglichkeiten, die auch für Verbraucherverbände gelten, gestärkt.

Um die Gestaltung eines zukunftsfähigen Marktes mit marktwirtschaftlichen Spielräumen dreht sich auch die so genannte Anreizregulierung. Bei dieser Form der Regulierung werden den Netzbetreibern für bestimmte Zeiträume Erlös- oder Entgeltobergrenzen vorgegeben. Am gewinnbringendsten können dann jene Unternehmen wirtschaften, die am kostengünstigsten arbeiten. Mit der Gesetzesnovelle des EnWG hat die Bundesnetzagentur den Auftrag erhalten, innerhalb eines Jahres ein geeignetes Modell für solche Anreize zu entwickeln.

 

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