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Das Ende der Raucherclubs in Nordrhein-Westfalen

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7. April 2011 | Im Brennpunkt, Wirtschaftsrecht

Die nach der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten großflächig erfolgte “Umetikettierung” von Gaststätten als Raucherclubs ist in Nordrhein-Westfalen unzulässig.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Rauchverbot für eine Gaststätte in Kölkn bestätigt, die nach Angaben der Inhaberin nur den Mitgliedern eines sogenannten Raucherclubs offen steht. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der Gastwirtin gegen das von der Stadt Köln verhängte Rauchverbot abgelehnt.

Das Nichtraucherschutzgesetz NRW bestimmt, dass in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Ausnahmen macht das Gesetz unter anderem für Räume von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist. Diese Voraussetzungen sah der Senat im Rahmen einer vorläufigen Prüfung hier nicht als erfüllt an. Der Zweck des Gesetzes, die Bürger wirksam vor den erheblichen Gesundheitsgefahren durch Rauchen in der Öffentlichkeit zu schützen, gebiete eine enge Auslegung der Ausnahmevorschrift. Nach der dem Gericht vorliegenden Vereinssatzung bezwecke der Verein die „Förderung“ des gemeinsamen Tabakkonsums. Dies gehe über den gesetzlich zulässigen Zweck – den tatsächlichen gemeinsamen Konsum von Tabakwaren – hinaus und ermögliche auch Nichtrauchern die Vereinsmitgliedschaft. Diese könnten am einzig zulässigen Vereinszweck aber nicht Teil haben. Zudem sei die Inhaberin der Gaststätte auf einen Gewinn durch den Verkauf von Speisen und Getränken angewiesen. Auch dieses gewerbliche Interesse werde vom Verein gefördert. Insgesamt sei es erkennbarer Zweck des Vereins, die Nutzung der Gaststätte in der vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes bestehenden Form zu sichern, und nicht nur, gemeinsam zu rauchen. Auf die Regelungen in der Vereinssatzung komme es insoweit nicht allein an. Maßgeblich seien auch die tatsächlichen Umstände. Deshalb sei es regelmäßig als unzulässige Umgehung des gesetzlichen Rauchverbots zu werten, wenn eine Gaststätte im Wesentlichen oder sogar ausschließlich den Mitgliedern eines Rauchervereins zur Verfügung gestellt werde.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2011 – 4 B 1771/10

 

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Bisher 3 Kommentare zu diesem Artikel:
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  • O.Braackenssieck sagt:

    Die Welt AD 2010
    192, wovon 185 Nichtraucher können sich in Kopenhagen im völlig rauchfreien Kongresszentrum nicht einigen über die Weltbedrohenden CO2 Emissionen.
    Und trotzdem gibt es Menschen die sich aufregen über ein bisschen Rauch in Gaststätten die sie auch noch ganz einfach meiden können. Die Grünen die anstatt sich mit Ökologie zu beschäftigen eine ungeheuere Menge Energie verschwenden(warum wohl) bei einem Versuch die Welt, fastfoodreif zu machen, eine ganze Kultur zu vernichten und Millionen Mitbürger die Lust auf einen gemütlichen Abend zu entnehmen. . Ich erlebe fälle, wobei Menschen die ihre Kneipe, Stammtisch als zweites Zuhause betrachten, verboten wird, obwohl auch der Inhaber, sein Personal und 90% der Kundschaft raucht, zu rauchen. Ich finde es unbegreiflich das in einer Demokratie eine kleine Mehrheit eine kleine Minderheit so meint Regieren zu können, obwohl es sehr gute Alternative gibt.
    Wie auch in den Niederlände spielen auch in NRW Gerichtshöfe eine sehr übele Rolle beim zustande kommen dieser diktatorische Regelgebung.

  • Grete Brons sagt:

    Da können sich Personen, die rauchen müssen in ihren Argumenten winden und wenden, wie es ihnen beliebt – Rauchen hat nichts mit Freiheit zu tun und diese fälschlich für wahr gehaltene wird ihnen einfach auch noch qua Gesetz genommen – Leute, das ist doch schon längst beschlossene Sache in Europa! Und das ist das einzig zählende Argument…empört euch und kämpft besser für wirkliche Freiheiten, die nichts mit Luxuszerstörung der eigenen Gesundheit und vor allen Dingen der anderer Personen zu tun haben!

  • O.Braackenssieck sagt:

    Europa immer wieder diesen Ruf nach dem “starken Mann”. Nein Frau Brons ich bin nicht mit Ihnen einverstanden, denn anfangs angekündigt als “Nichtraucherschutz” haben sich diese “Gesetze” mittlerweile entfaltet als absurde und diktatorische Gesetzgebung. Mit anscheinend als Hauptmotiv nur noch: „ Ich finde, dass es stinkt“ Dabei wäre es doch so einfach. Ein Schild “Raucher” oder “Nichtraucher” würde doch reichen. So könnten Erwachsenen selber entscheiden und auch das Personal hätte die Wahl “hier arbeite ich ja oder nicht”. So hätte man auch noch Abermilionen an Steuern bei der Gesetzgebung und vor allem bei der Kontrolle des Vollzugs sparen können.
    Wie weit gehen die Bemühungen der Regierungen noch ? Eine neue Idee wäre ein Aufkleber auf jeder Bratwurst “Diese Wurst ist fett und kann daher Tödlich sein”
    Ich rate die verantwortlichen Gesetzgebern, und den hier mitlesenden Verbotsfanatikern, zehn Minuten in einer geschlossenen Garage zusammen mit einem laufenden Motor zu verbringen, so lernt man was, im Gegensatz zu ein bisschen harmlosen Tabakrauch, wirklich gefährliche Abgase sind.(Nicht tun natürlich denn es ist wirklich tödlich)
    Was leider immer auffält ist die unglaublich aggressive Intoleranz einiger Anti-Raucher. Alles darf rauchen nur Menschen nicht. Na ja, ich wünsche die Nichtraucher, eventuell vielen Spass mit den neuen Düftchen (Körpergeruch, Mundgeruch, penetrante Parfüme) in den von Rauchern befreiten Etablissements, solange es diese noch gibt natürlich.
    Und dennächst ?
    http://www.medical-tribune.de/patienten/magazin/25397/

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