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Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – oder: Lex Hypo Real Estate

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20. Februar 2009 | Wirtschaftsrecht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Durch das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds eingerichtet mit dem Ziel, zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen.

Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben aber, so das Bundesfinanzministerium in der Begründung zu dem neuen Gesetzentwurf, auch gezeigt, dass der Fonds eine Grundlage für eine flexiblere Handhabung der vorhandenen Stabilisierungsinstrumente braucht. Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf vor allem Verbesserungen bei den Begleitregelungen im Gesellschaftsrecht vor, damit die Stabilisierungsmaßnahmen zukünftig schneller greifen können. Diese Änderungen gelten nur für Unternehmen, die die Leistungen des Stabilisierungsfonds in Anspruch nehmen wollen.

Darüberhinaus ist jedoch deutlich geworden, dass es Fälle gibt, in denen sich Stabilisierungsmaßnahmen auf zivilrechtlichem Wege nicht mit der notwendigen Transaktionssicherheit umsetzen lassen.

Um das öffentliches Gut „Finanzmarktstabilität“ zu sichern, schafft der Gesetzentwurf daher eine Möglichkeit, als „Ultima ratio“ Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors und Wertpapierportfolien gegen angemessene Entschädigung zu verstaatlichen. Die Enteignung ist indes nur zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht zur Verfügung stehen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30. Juni 2009.

 

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