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Fotografen-Ausbildung

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10. Juli 2009 | Wirtschaftsrecht

Die Ausbildung zum Fotographen wir d mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres zum 1. August 2009 modernisiert. Insbesondere die Ausbildungsstruktur wird grundlegend geändert. Auch wird die Ausbildung zukünftig zukünftig nach den Schwerpunkten Porträtfotografie, Produktfotografie, Industrie- und Architekturfotografie sowie Wissenschaftsfotografie differenziert, wodurch es den ausbildenden Betrieben ermöglicht werden soll, die Ausbildung an die vorhandenen betrieblichen Schwerpunkte anzupassen. Gleichzeitig soll die Ausbildung in den ersten Jahren aber so breit angelegt bleiben, dass der Auszubildende unabhängig vom gewählten Schwerpunkt nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung weiterhin in der Lage ist, auch in allen anderen Bereichen der Fotografie tätig zu werden.

Ausbildungsschwerpunkte

Künftig ist es etwa für Auszubildende im Schwerpunkt Porträtfotografie nicht verpflichtend, über die Vermittlung von Grundkenntnissen hinaus die spezifische Anwendung einer Fachkamera im Ausbildungsbetrieb zu lernen, wie sie in den anderen Schwerpunkten Verwendung finden. Andererseits müssen allerdings die für die Porträtfotografie erforderlichen spezifischen Qualifikationen, etwa zum Umgang mit Kunden in der Aufnahmesituation, vermittelt werden.

Der Schwerpunkt Wissenschaftsfotografie, der in Zusammenarbeit mit der Sektion Wissenschaftsfotografie der DGPh erarbeitet wurde, richtet sich nicht nur an Institutionen aus dem Sektor Forschung und Lehre, sondern etwa auch an Einrichtungen etwa der Polizei.

Ausbildungsinhalte

Neu in der Ausbildung zum Fotographen sind auch einige Ausbildungsinhalte. So wird zukünftig dem Einsetzen von Beleuchtung und dem Umgang mit Licht eine eigene Berufsbildposition gewidmet, ebenso wird die Vermittlung fotorechtlicher Vorschriften erweitert, die eine zunehmende Bedeutung in dem Beruf bekommen haben. Ebenfalls sind zukünftig das Bilddatenhandling und die Bildbearbeitung stärker in der Ausbildung zu berücksichtigen.

Prüfungen

Ebenfalls überarbeitet wurden die Anforderungen für die Zwischenprüfung und die Gesellenprüfung. So  muss etwa künftig bei der Gesellenprüfung, dass eine Aufnahmeserie nach eigenem Thema als Prüfungsstück hergestellt und dem Prüfungsausschuss in einer Präsentation vorgestellt werden muss.

 

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