Gründungscoaching Niedersachsen
Wer als niedersächsischer Existenzgründer in der Vorgründungsphase eine Beratung in Anspruch nimmt oder als Unternehmensnachfolger fachkundigen Rat benötigt, erhält hierfür ab sofort Unterstützung vom Land Niedersachsen. Das ermöglicht das neue “Gründungscoaching Niedersachsen“.
Gründer, Freiberufler sowie Personen, die ein Unternehmen weiterführen wollen, können bei der NBank eine Förderung von 50 bis 75 Prozent ihrer Ausgaben für die Beratung beantragen.
Das “Gründungscoaching Niedersachsen” ergänzt das “Gründercoaching Deutschland”. Dieses wird seit Oktober 2007 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der Bundesagentur für Arbeit über die KfW und deren Regionalpartner angeboten. Dabei besteht die Möglichkeit, eine Beratungsförderung für die ersten fünf Jahre nach der Gründung in Anspruch zunehmen. Bei bestehenden Unternehmen werden einzelbetriebliche Unternehmensberatungen rund um die Themen Marketing, Design, Außenwirtschaft, Beteiligungen und Unternehmensnachfolge über die “Beratungsrichtlinie 2007″ gefördert.
Die NBank unterstützt Ratsuchende bei allen Programmen rund um die Beratungsförderung und bewilligt die Förderungen des Landes. Nähere Informationen und Antragsvordrucke für das Gründungscoaching Niedersachsen sind ab dem 01. März im Internetangebot der NBank abrufbar.




Das Gründungscoaching Niedersachsen fördert Existenzgründer vor der Existenzgründung, in Ausnahmefällen auch bis über die Existenzgründung mit bis zu 8.000 € an Förderung. BIS zu 20 Tagewerke (a 8 Stunden) werden Niedersächsische Existenzgründer unterstützt. Dazu zählen auch Freiberufler, Gründer die ein bestehendes Unternehmen übernehmen möchten oder sich mit mindestens 10% tätig beteiligen wollen.
Im Gegensatz zum Gründercoaching Deutschland tritt der Gründer für das gesamte Beraterhonorar in Vorleistung und erhält nach Prüfung aller Unterlagen die Förderung direkt von der NBank. Der Eigenanteil kann als Vorgründungskosten dem Finanzamt angezeigt werden.
Gruss Klaus Schaumberger