Haftung bei Firmenfortführung
21. Februar 2006 |
Handelsrecht
Wird bei der Übernahme eines Unternehmen dessen Firma, also dessen bisherige Bezeichnung, fortgeführt , so haftet der Übernehmer nach § 25 HGB auch für die Verbindlichkeiten des Altunternehmers. Zu Zweifelsfragen dieser Haftung hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen:






