Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Wirtschaftsrecht » Kapitalanlagerecht » Kickback in der Anlageberatung

Kickback in der Anlageberatung

…drucken   
6. November 2009 | Kapitalanlagerecht

Eine Bank ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen (“kickback-Zahlungen”), die ihr durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufließen, aufzuklären. Die im Jahr 2004 unterbliebene Aufklärung über Rückvergütungen hat die Bank verschuldet, da sie es unterlassen hat, ihre Mitarbeiter in Ansehung der schon damals von Rechtsprechung und Literatur für geboten erachteten Information über Rückvergütungen, zu einer Offenlegung im Rahmen der Anlageberatung anzuweisen.

Kann der Anleger den zur (Teil)Finanzierung seiner Fondsbeteiligung abgeschlossenen Darlehensvertrag wegen unzureichender Widerrufsbelehrung widerrufen und damit die Rückabwicklung des Darlehensvertrages bewirken, ist er hierzu gegenüber der ihn beratenden Bank gleichwohl nicht aus dem Gesichtspunkt der Schadensminderung verpflichtet, da der Geschädigte grundsätzlich auch dann vollen Schadensersatz verlangen kann, wenn ihm zugleich ein Anspruch gegen einen Dritten zusteht.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 21. Oktober 2009 – 3 U 86/09

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Wirtschaftsrecht | Kapitalanlagerecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: kick back • cache:b4fbs1qhfcwj:www.rechtslupe.de/strafrecht/pflichtverteidiger-und-wahlverteidiger-und-die-kostenerstattung-314194 pflichtverteidiger neben wahlverteidiger • besteuerung kick back • kickback zahlung • kickback bei der anlageberatung • unzureichender widerrufsbelehrung darlehen • was ist eine unzureichende widerrufsbelehrung darlehen • besteuerung-kick-back.de • kick-back strafrecht bank •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang