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Vergütungspolitik im Bankensektor

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Die EU-Kommission hat eine Empfehlungen zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor herausgegeben.

Auch wenn sie nicht die Hauptursache der 2007 und 2008 entstandenen Finanzkrise waren, waren die unangemessenen Vergütungspraktiken im Finanzdienstleistungssektor nach Auffassung der Kommission an das Eingehen übermäßiger Risiken gekoppelt und trugen so zu den erheblichen Verlusten wichtiger Finanzinstitute bei. Die gängigen Vergütungspraktiken in einem Großteil der Finanzdienstleistungsbranche liefen, so die Kommission weiter, einem effizienten und soliden Risikomanagement zuwider. Mit diesen Praktiken wurde das Erzielen kurzfristiger Gewinne belohnt und die Mitarbeiter wurden dazu verleitet, die mit ungebührlich hohen Risiken verbundenen Tätigkeiten fortzusetzen, mit denen kurzfristig höhere Gewinne erzielt wurden. Langfristig wurden die Finanzinstitute aber höheren potenziellen Verlusten ausgesetzt.

Sofern die Risikomanagement- und Kontrollsysteme vom Ansatz her solide und hocheffizient sind, müssten die Anreize zum Eingehen von Risiken, so wie sie von den Vergütungspraktiken geschaffen werden, mit der Risikotoleranz eines Finanzinstituts grundsätzlich vereinbar sein. Alle Risikomanagement- und Kontrollsysteme haben aber ihre Grenzen und können – wie die Finanzkrise gezeigt hat – im Falle von durch unangemessene Anreize geschaffenen Risiken versagen, da die Risiken immer komplexer werden und die Art und Weise, wie ein Risiko eingegangen wird, stark variieren kann. Folglich ist eine einfache funktionelle Trennung zwischen den Geschäftsabteilungen und dem für das Risikomanagement und die Kontrollsysteme zuständigen Personal zwar schon jetzt erforderlich, aber nach Auffassung der EU-Kommission in Zukunft nicht mehr ausreichend. Die Schaffung angemessener Anreize im Vergütungssystem selbst dürfte, so die EU-Kommission, den Druck auf das Risikomanagement senken und die Wahrscheinlichkeit, dass diese Systeme wirksam arbeiten, erhöhen. Darum bedarf es der Festlegung von Grundsätzen für eine solide Vergütungspolitik. Angesichts des Wettbewerbsdrucks in der Finanzdienstleistungsbranche und der Tatsache, dass die meisten Finanzinstitute grenzübergreifend tätig sind, muss, wie die EU-Kommission ausdrücklich feststellt, unbedingt sichergestellt werden, dass die Grundsätze einer soliden Vergütungsstrategie in allen Mitgliedstaaten konsistent angewandt werden. Es steht jedoch außer Frage, dass die Grundsätze einer soliden Vergütungsstrategie – sollen sie stärker greifen – weltweit und kohärent angewandt werden sollten.

Die Empfehlungen der Kommission finden sich im Volltext im Dokumentenregister des Rates der EU.

Empfehlung der Kommission zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor – SEK(2009) 580, SEK(2009) 581

 

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