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Motorradreiniger – Markenverletzung durch den Importeur

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2. März 2009 | Wirtschaftsrecht

Ein Unternehmer, der im Inland Waren mit der Marke des Markeninhabers in dessen Auftrag versieht, ist nach Eintragung der Marke ohne besonderen Anlass nicht zu fortlaufenden Markenrecherchen über mögliche Löschungsverfahren verpflichtet.

Wird neben einer GmbH auch deren Geschäftsführer wegen Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung auf Herausgabe in Anspruch genommen, muss der Kläger im Prozess darlegen und gegebenenfalls beweisen, was der Geschäftsführer in seiner Person i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2 BGB erlangt hat.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Dezember 2008 – I ZR 63/06

 

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