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Neue HOAI

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25. März 2009 | Wirtschaftsrecht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vorgelegt. Der Entwurf ist eine wesentlich überarbeitete Fassung, der der intensiven Diskussion zu dem im Februar 2008 vorgestellten ersten Entwurf des BMWi Rechnung tragen soll. Der Entwurf wurde vereinfacht, gestrafft und neu gegliedert. An die für Ende April vorgesehene Beschlussfassung im Bundeskabinett schließt sich für die zustimmungspflichtige Verordnung das Bundesratsverfahren an, so dass die neue HOAI im Sommer verabschiedet werden könnte.

Der Entwurf sieht vor, die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abzukoppeln. Grundlage der Honorarfestsetzung sind nunmehr die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Mit Hilfe eines Bonus-Malus-Systems werden neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen geschaffen. Die staatlichen Honorarvorgaben sind nur noch auf die Planung beschränkt. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben künftig frei vereinbart werden. Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau).

Gleichzeitig sollen die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte durchgängig um ca. 10 Prozent angehoben werden.

 

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