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Rauchverbot im Nichtraucherclub

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6. Januar 2011 | Wirtschaftsrecht

In Nordrhein-Westfalen geht es jetzt auch einigen Pseudo-”Raucherclubs” an den Kragen: So bestätigte etwa das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes eine Ordnungsverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Bottrop, mit der das Rauchverbot des nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes auch in einem “Raucherclub” durchgesetzt wurde.

Der Bottroper Gaststättenbetreiber hatte auf einem zum Erdgeschoss offenen Galeriebereich im ersten Obergeschoss seines Lokals einen Raucherbereich eingerichtet und durch ein Schild an der Eingangstür seine Gaststätte zu einem Raucherclub erklärt. Der Oberbürgermeister der Stadt Bottrop forderte den Gaststättenbetreiber durch eine Ordnungsverfügung dazu auf, die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes umzusetzen und das Rauchen in seiner Gaststätte auch in diesem Raucherbereich zu unterbinden.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen betont in seinem Beschluss, dass allein das Anbringen eines Schildes nicht ausreicht um einen Raucherclub im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes zu betreiben, sondern dass darüber hinaus greifbare Anhaltspunkte dafür vorhanden sein müssen, dass die Räumlichkeiten für Zusammenkünfte genutzt werden, die ausschließlich dem Genuss von Tabakwaren dienen. Ein Raucherclub fuße auf einer Mitgliedschaft der Clubmitglieder in einem Verein, der zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks eingerichtet sei. Der Gaststättenbetreiber habe nicht dargelegt, dass ein solcher Verein überhaupt existiere. Auch in dem Lokal habe es nach den unbestrittenen Feststellungen der Ordnungsbehörde keine Anzeichen für einen solchen Verein, wie etwa Eingangskontrollen, Hinweise der Mitarbeiter an Gäste, dass der Zutritt nur Mitgliedern gestattet sei, oder Antragsformulare für eine Mitgliedschaft gegeben. Gegen die Einrichtung eines Raucherclubs spreche auch, dass lediglich im Obergeschoss geraucht werden dürfe, worauf auch auf einer Hinweistafel im Eingangsbereich hingewiesen werde.

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten könne der Galeriebereich auch nicht als abgeschlossener Raucherbereich im Sinne des Gesetzes angesehen werden.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Januar 2011 – 9 L 1365/10

 

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Bisher 2 Kommentare zu diesem Artikel:
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  • Otto von Braackenssieck sagt:

    Anfangs angekündigt als “Nichtraucherschutz” haben sich diese “Gesetze” mittlerweile entfaltet als absurde und diktatorische Gesetzgebung. Mit anscheinend als Hauptmotiv nur noch: „ Ich finde, dass es stinkt“ Dabei wäre es doch so einfach. Ein Schild “Raucher” oder “Nichtraucher” würde doch reichen. So könnten Erwachsenen selber entscheiden und auch das Personal hätte die Wahl “hier arbeite ich ja oder nicht”. So hätte man auch noch Abermilionen an Steuern bei der Gesetzgebung und vor allem bei der Kontrolle des Vollzugs sparen können.
    Wie weit gehen die Bemühungen der Regierungen noch ? Eine neue Idee wäre ein Aufkleber auf jeder Bratwurst “Diese Wurst ist fett und kann daher Tödlich sein”
    Ich rate die verantwortlichen Gesetzgebern, und den hier mitlesenden Verbotsfanatikern, zehn Minuten in einer geschlossenen Garage zusammen mit einem laufenden Motor zu verbringen, so lernt man was, im Gegensatz zu ein bisschen harmlosen Tabakrauch, wirklich gefährliche Abgase sind.(Nicht tun natürlich denn es ist wirklich tödlich)
    Was leider immer auffält ist die unglaublich aggressive Intoleranz einiger Anti-Raucher. Alles darf rauchen nur Menschen nicht. Na ja, ich wünsche die Nichtraucher, eventuell vielen Spass mit den neuen Düftchen (Körpergeruch, Mundgeruch, penetrante Parfüme) in den von Rauchern befreiten Etablissements, slolange es diese noch gibt.
    Es bleibt aber unglaublich; 192, wovon 185 Nichtraucher können sich in Kopenhagen im völlig rauchfreien Kongresszentrum nicht einigen über die Weltbedrohenden CO2 Emissionen.
    Und trotzdem gibt es Menschen (nein es sind nicht Menschen vom Mars, obwohl die meisten grün zu sein scheinen) die sich aufregen über ein bisschen Rauch in Gaststätten die sie auch noch ganz einfach meiden können. Es ist fast unglaublich aber es gibt sogar eine sich selber Ökopartei nennende Gruppe die anstatt sich mit Ökologie zu beschäftigen eine ungeheuere Menge Energie verschwendet(warum wohl) bei einem Versuch die Welt, via einem Volksbegehren, fastfoodreif zu machen, eine ganze Kultur zu vernichten und Millionen Mitbürger die Lust auf einen gemütlichen Abend zu entnehmen. Wenn man so, opportunistisch, Stimme erringen muss…
    Ich erlebe fälle, wobei Menschen die ihre Kneipe, Stammtisch als zweites Zuhause betrachten, verboten wird, obwohl auch der Inhaber, sein Personal und 90% der Kundschaft raucht, zu rauchen. Ich finde es unbegreiflich das in einer Demokratie eine kleine Mehrheit eine kleine Minderheit so meint Regieren zu können, obwohl es sehr gute Alternative gibt.

  • Elke sagt:

    Wir deutschen Raucher sollen viel Tabaksteuer abdrücken und uns verkriechen. Dabei wird die Tabaksteuer extra in 3 Schritten erhöht, damit nicht so viele Raucher aufhören. Denn dieser marode Staat benötigt unser Geld.

    Nichtraucher, die alles rauchfrei haben wollen, dann aber doch nicht die Lokale füllen, sollen doch selbst ein Nichtraucherlokal eröffnen, wenn sie meinen, es gibt nicht genug in ihrer Umgebung. Das Risiko wollen sie aber nicht eingehen!!

    In meinem Betrieb bekommen militante Nichtraucher gesagt, dass sie nicht erwünscht sind! Und das, obwohl wir in Bayern das totale Rauchverbot bereits haben.

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