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Reformen im Patentrecht

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30. September 2009 | Wirtschaftsrecht

Morgen treten eine Reihe von Neuregelungen im Patentrecht in Kraft. Das Reformge­setz soll die Ver­fah­ren vor dem Deut­schen Pa­tent-? und Mar­ken­amt, vor dem Bun­des­pa­tent­ge­richt und vor dem Bun­des­ge­richts­hof in Pa­tent-? und Mar­ken­sa­chen vereinfachen.
Neben dieser Verfahrensvereinfachung wird auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, vereinfacht, insbesondere bei den zu beachtenden Formalien, die erforderlich sind, um die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherzustellen und gleichzeitig dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür zu gewähren.

Über die Neuregelungen haben wir bereits ausführlich anlässlich der Verabschiedung im Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 berichtet.

 

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