Reformen im Patentrecht
Morgen treten eine Reihe von Neuregelungen im Patentrecht in Kraft. Das ReformgeÂsetz soll die VerÂfahÂren vor dem DeutÂschen PaÂtent-? und MarÂkenÂamt, vor dem BunÂdesÂpaÂtentÂgeÂricht und vor dem BunÂdesÂgeÂrichtsÂhof in PaÂtent-? und MarÂkenÂsaÂchen vereinfachen.
Neben dieser Verfahrensvereinfachung wird auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, vereinfacht, insbesondere bei den zu beachtenden Formalien, die erforderlich sind, um die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherzustellen und gleichzeitig dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür zu gewähren.
Über die Neuregelungen haben wir bereits ausführlich anlässlich der Verabschiedung im Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 berichtet.





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[...] in PaÂtent- und MarÂkenÂsaÂchen verÂeinÂfaÂchen. Zu den Neuregelungen. [via: Rechtslupe]. [...]