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Rettungsassistenten

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26. Oktober 2007 | Wirtschaftsrecht

Die Reform des Rettungsassistentengesetzes wird voraussichtlich nicht vor 2009 in Kraft treten. Zwar erachten alle Fraktionen des Deutschen Bundestages und auch die Bundesregierung eine Novellierung für notwendig, wie diese Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages bei der abschließenden Beratung eines entsprechenden Antrages deutlich wurde. Jedoch gebe es “eine Menge von schwierigen Details”, die vor einem Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssten, so ein Vertreter der Bundesregierung. Im ersten Halbjahr 2008 solle daher eine Expertengruppe mit Fachverbänden und Ländern in einen “Vorklärungsprozess” treten, so dass im zweiten Halbjahr ein Referentenentwurf vorliegen könne. Geprüft wird auch, die Vorschläge der “Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst” aufzugreifen. Unter anderem müsse eine klassische Berufsausbildung für Rettungsassistenten entwickelt werden. Auch fehle den Rettungskräften eine klar zugewiesene Kompetenz. Die derzeitige Rechtslage zwinge die Rettungskräfte, bis zum Eintreffen eines Notarztes bei der Anwendung von lebenserhaltenden Maßnahmen in einem rechtsfreien Raum zu agieren.

 

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