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Systemdienstleistungsverordnung und EEG-Ausgleichsmechanismus

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27. Mai 2009 | Wirtschaftsrecht

Das Bundeskabinett hat heute zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet: Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen und die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG.

Die Systemdienstleistungsverordnung regelt technische Anforderungen für Windenergieanlagen, die verstärkt Kraftwerkseigenschaften wahrnehmen sollen. Neue Windenergieanlagen müssen künftig Anforderungen an die Spannungs- und Frequenzhaltung erfüllen. Für bestehende Anlagen werden finanzielle Anreize für eine entsprechende Nachrüstung gesetzt. Durch die Verordnung wird die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei stark steigenden Anteilen von Windenergiestrom sichergestellt. Zugleich wird die technische Entwicklung der Windräder vorangetrieben. Der Erlass der Verordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Windenergie.

Die nach dem EEG vergüteten Strommengen werden derzeit in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichsmechanismus). Insbesondere bei kleinen und mittleren Stromvertriebsunternehmen kann dies zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Verordnung über den Ausgleichsmechanismus vereinfacht ab dem 1. Januar 2010 das Verfahren: Erneuerbarer Strom muss zukünftig nicht mehr physikalisch an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden, stattdessen erfolgt nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom, der am Strommarkt vermarktet wird. Die Umstellung des Ausgleichsmechanismus minimiert Aufwand, Risiken und Mehrkosten für alle Beteiligten.

Die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichmechanismus wird dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung zugeleitet.

 

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