Temporary Framework für Unternehmensfinanzierungen in der EU
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch beschlossen, die krisenbedingten beihilferechtlichen Sonderregeln zur Unterstützung von Unternehmen schrittweise zurückzunehmen. Die Beschlüsse der Kommission beziehen sich auf den EU-weit geltenden Wettbewerbsrahmen für staatlich unterstützte Finanzierungen. Hintergrund dieser Entscheidung ist die seit dem Höhepunkt der Krise in den Jahren 2008/2009 deutlich verbesserte wirtschaftliche Entwicklung in vielen EU-Staaten. Mitgliedstaaten und Kommission haben gemeinsam die Strategie eines graduellen Ausstiegs aus den Konjunkturmaßnahmen beschlossen.
Durch die Beschlüsse der Kommission wird das beihilferechtliche Sonderregime für Unternehmensfinanzierungen in der Krise (“Temporary Framework”) um ein Jahr verlängert. Dabei werden die bisherigen Möglichkeiten jedoch deutlich eingeschränkt. Wie vor der Wirtschaftskrise werden Unternehmen, die sich in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ab 2011 wieder umstrukturieren und ihre langfristige Rückkehr zur Rentabilität nachweisen müssen. Nur dann können sie staatlich gestützt werden. Für Großunternehmen wird es dann auch keine krisenbedingten Hilfen bei der Betriebsmittelfinanzierung mehr geben. Soweit staatliche Hilfen – etwa durch Investitionskredite oder -bürgschaften – zulässig bleiben, müssen die Zinsen bzw. Prämien angehoben werden. Insbesondere für Großunternehmen steigt so der Anreiz, die Finanzierung soweit wie möglich aus eigener Kraft darzustellen, statt auf den Staat zurückzugreifen.
Des Weiteren wurde eine Verlängerung der Möglichkeiten für Exportkreditversicherungen im Fall solcher Länder beschlossen, in denen bislang keine privatwirtschaftliche Absicherung möglich ist. Bestimmte Erleichterungen für Risikokapitalmaßnahmen zu Gunsten von innovativen Mittelständlern bleiben erhalten, weil sie sich unabhängig von der Krise als sinnvoll erwiesen haben. Die derzeit noch bestehende beihilferechtliche Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen mit Beträgen bis maximal 500.000 Euro wird dagegen zum Ende des Jahres wieder auf den unabhängig von der Wirtschaftskrise geltenden Betrag von 200.000 Euro reduziert.





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