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Verbraucherinformation über die Lebensmittelüberwachung

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20. Mai 2011 | Wirtschaftsrecht

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Minister der Bundesländer wollen ein bundeseinheitliches Informationssystem für Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachungeinzuführen. Mit dem neuen Transparenzsystem sollen Verbraucher künftig “sachlich und verständlich” über das aktuelle Ergebnis und zusätzlich über die Ergebnisse der letzten drei durchgeführten Kontrollen informiert werden.

Vorgesehen ist ein farblich abgestuftes Kontrollbarometer in Form eines Balkensymbols mit einem in vier Farbstufen skalierten Verlauf von rot über orange und gelb bis hin zu grün vor, das für den Verbraucher gut sichtbar am Eingang eines jeden Lebensmittel verarbeitenden Betriebes ausgehängt werden muss.

Bewertet werden soll hierbei nach einheitlichen, in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung beschriebenen Kriterien unter anderem

  • das Verhalten des Lebensmittelunternehmers,
  • die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und
  • das Hygienemanagement.
Zunächst sollen die Ergebnisse in Gastronomie-Betrieben gut sichtbar, zum Beispiel in der Nähe der Eingangstür oder der Speisekarte angebracht werden. Später soll das Transparenz-System in allen Betriebsarten, die Lebensmittel behandeln oder in den Verkehr bringen, angewendet werden.

 

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