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Verlängerung der Abwrackprämie beschlossen

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29. Mai 2009 | Wirtschaftsrecht

Die Aufstockung der Abwrackprämie von ursprünglich 1,5 Mrd. € auf 5 Mrd. € wurde von der Bundesregierung bereits vor zwei Monaten verkündet, den dazu notwendigen Gesetztesbeschluss des Deutschen Bundestag gab es allerdings erst gestern. Die Finanzierung erfolgt über eine höhere Schuldenaufnahme des “Investitions- und Tilgungsfonds”.

Zuvor hatte der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie am 13. Mai noch eine Expertenanhöhrung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Investitions- und Tilgungsfonds” durchgeführt, bei dem die Ausweitung der Umweltprämie nicht nur auf Zustimmung bei den einschlägigen Lobbyisten, sondern auch auf massive Kritik bei den geladenen Experten stieß. So lobten Autohersteller, Kfz-Gewerbe und Gewerkschaft die bei einem Neuwagenkauf für die Verschrottung des Altautos gezahlte Abwrackprämie von 2.500 €. Kritik kam bei der Anhörung dagegen von Umweltorganisationen, die jede ökologische Wirkung vermissten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die zur Verfügung gestellten Mittel für die Abwrackprämie von 1,5 auf 5 Milliarden Euro erhöht werden. Auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Justus Haucap (Universität Erlangen-Nürnberg), sprach von einer “Vernichtung von Vermögen”, was “ökonomisch unsinnig und ökologisch fragwürdig” sei. Mit der Umwelt habe das Programm kaum etwas zu tun. Neuwagen seien größer als die zu verschrottenden Kleinwagen und hätten oft eine Klimaanlage. Die Prämie habe ein kurzfristiges Konjunkturfeuer entfacht. In den nächsten Jahren werde diese Nachfrage fehlen.

Aber da nach der Aufstockungsankündigung der Bundesregierung und der daraufhin bereits massenhaft erfolgten Antragstellung ein “Zurück” kaum noch möglich war (und der Bundestag mit der Anhörung ja bereits hinreichend seine Unabhängigkeit belegt hatte), stimmte das Parlament jetzt mit den Stimmen der Regierungskoalition der Erhöhung der Abwrackprämie zu.

Gleichzeitig mit der Erhöhung der Abwrackprämie wurden auch die Fristen für die Antragsteller verlängert. Galt bisher, dass nach Erhalt des Reservierungsbescheides die Unterlagen über die Zulassung des neuen und die Verschrottung des alten Fahrzeugs innerhalb von sechs Monaten beim BAFA eingereicht werden mussten, stehen den Antragstellern – mit Rücksicht auf mögliche Verzögerung bei der Auslieferung der Neuwagen – hierzu nun neun Monate zur Verfügung.

 

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