Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Wirtschaftsrecht » Versicherungsrecht » Berufsrechtsschutz für Selbständige

Berufsrechtsschutz für Selbständige

…drucken   
17. Januar 2012 | Versicherungsrecht

Der Weg in die Selbständigkeit ist mit einigen Stolpersteinen gepflastert. Wer da schon zu Beginn Fehler macht bei der Grundaufstellung seines Gewerbes oder Unternehmens, der wird es schwer haben, seinen Betrieb auf gesunde Füße zu stellen. So wird vielfach unterschätzt, wie wichtig es für Selbständige ist, einen guten Versicherungsschutz zu haben. Gerade als Unternehmer oder Freiberufler hat man es immer wieder mit Gesetzen und Verordnungen zu tun. Dabei können dann durch falsche Entscheidungen ungewollte Probleme und dadurch auch unübersehbare Kosten entstehen.

Bei der Vorbereitung in die Selbständigkeit sollte schon der Versicherungsschutz eine Rolle spielen, so dass bereits im Businessplan berücksichtigt werden sollte, welche Versicherungen zu welchen Bedingungen notwendig und erforderlich sind. Eine Überlegung wert ist z.B. eine Berufsrechtsschutzversicherung für Selbständige. Eine solche Versicherung deckt die Risiken ab, die in Bezug auf das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit auftreten können. Nicht versichert sind die privaten Risiken des Unternehmers. Dagegen ist ein zentraler Punkt der Versicherung der Arbeitsrechtsschutz. Mit einer Berufsrechtsschutzversicherung sind jegliche Auseinandersetzungen mit den Arbeitnehmern über Urlaubsgeld, Gehaltsfragen, Arbeitsunfall oder Schadensersatz abgedeckt. Daher ist gerade für Selbständige, die in ihrem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen, ein Berufsrechtsschutz von Vorteil.

Die Versicherung besteht für alle Personen, die in der Firma beschäftigt sind. So ist der Unternehmer insoweit versichert, wie ein sachlicher Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten beruflichen Tätigkeit besteht. Auch die Mitarbeiter sind (nur) während sie ihrer Beschäftigung nachgehen mitversichert. Wobei Streitigkeiten der Mitarbeiter untereinander nicht im Leistungsumfang enthalten sind – genauso wenig wie Auseinandersetzungen mit dem Unternehmer und Versicherungsnehmer.

Aber auch Familienangehörige des Versicherungsnehmers können durch die Berufsrechtsschutzversicherung abgesichert sein – allerdings nur, wenn sie ebenfalls im versicherten Unternehmen beschäftigt sind. Jeder hiervon abweichende private Versicherungsschutz muss gesondert abgeschlossen werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten diesbezüglich Kombi-Pakete an.

Durch die Vielzahl von Versicherungen gibt es eine große Auswahl an unterschiedlichen Tarifen. Welche die genau richtige Wahl für ein bestimmtes Unternehmen ist, kann individuell verschieden sein. Üblich ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften, dass die Berufsrechtsschutzversicherung für Selbständige teurer ist als für Privatpersonen. Um Kosten zu sparen, lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Wirtschaftsrecht | Versicherungsrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Businesspläne

 

 

 

Institutiones - Juristische Fachbücher

Schlagworte für diesen Artikel: berufsrechtsschutzversicherung •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang