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Basiszinssatz

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17. August 2007 | Zivilrecht

Mit der Schuldrechtsreform wurde zum Jahresbeginn 2002 der Basiszinssatz eingeführt. Dieser Basiszinssatz ist insbesondere wichtig für die Verzugszinsen, die gemäß § 288 BGB bei Verbrauchern 5 % und bei Unternehmern 8% über dem Basiszinssatz liegen. Die Höhe des Basiszinssatzes wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres durch die Deutsche Bundesbank bestimmt.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 BGB jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand im Bundesanzeiger. Er verändert sich jeweils um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 26. Juni 2007 beträgt 4,07 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2007 um 0,49 Prozentpunkte gestiegen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2006 hat 3,58 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2007 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 3,19 % (zuvor 2,70 %).

Sowohl der aktuelle wie auch die historischen Basiszinssätze finden Sie im Internetauftritt der Deutschen Bundesbank.

 

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