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Frachtführerhaftung und Transportversicherung

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12. März 2007 | Zivilrecht

Eine Leistung des Transportversicherers auf den seinem Versicherungsnehmer (Absender) wegen Verlustes des Transportgutes entstandenen Schaden führt nicht zum Erlöschen der Ansprüche des frachtbriefmäßigen Empfängers der Ware gegen den Frachtführer aus Art. 13 Abs. 1 Satz 2 CMR.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 – I ZR 226/03

 

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