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Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes

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21. Juli 2009 | Zivilrecht

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist am 7. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden1. Mit diesem Gesetz werden, wie berichtet, die relevanten Vorschriften zum Kontopfändungsschutz geändert, um zum einen das Bankkonto zwar als Objekt für den Zugriff von Gläubigern zu erhalten, gleichzeitig aber auch für einen effektiveren Schutz des Schuldners zu sorgen.

Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2010 in Kraft, ab dann stehen die “P-Konten” bei den Banken zur Verfügung.

  1. BGBl. I S. 1707

 

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