Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Zivilrecht » Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages

Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages

…drucken   
5. Januar 2012 | Zivilrecht

Für die Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages genügt es, wenn sich aus der Kündigungserklärung entnehmen lässt, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll und die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. Das gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht.

Die Kündigungserklärung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrags muss nicht allen Gesellschaftern zugehen. Lässt sich aus der Kündigungserklärung entnehmen, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gekündigt werden soll, genügt es, wenn die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht (§ 164 Abs. 3 BGB)1. Das gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern gemäß §§ 709 Abs. 1, 714 BGB die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht2. Aus den § 125 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 78 Abs. 2 Satz 2 AktG, § 35 Abs. 2 Satz 3 GmbHG, § 25 Abs. 1 Satz 3 GenG und §§ 26 Abs. 2, 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB wird zu Recht der allgemeine Rechtsgrundsatz abgeleitet, dass einer Personenmehrheit eine Willenserklärung durch Abgabe gegenüber einem der Gesamtvertreter zugeht3.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. November 2011 – XII ZR 210/09

  1. vgl. SchmidtFutterer/Blank Mietrecht 10. Aufl. § 542 BGB Rn. 27; Rolfs in Emmerich/Sonnenschein Miete 10. Aufl. § 542 BGB Rn. 11; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 3. Aufl. § 542 Rn. 26; Oprée in LindnerFigura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 2. Aufl. Kap. 15 Rn. 70; Kandelhard in Herrlein/Kandelhard [Hrsg.] Mietrecht 4. Aufl. § 542 BGB Rn. 24; Palandt/Weidenkaff BGB 70. Aufl. § 542 Rn. 18
  2. Staudinger/Habermeier [2003] § 714 BGB Rn. 11; Prütting/Wegen/Weinreich/von Ditfurth BGB 6. Aufl. § 714 Rn. 4; Palandt/Sprau BGB 70. Aufl. § 714 Rn. 4; Staudinger/Rolfs [2010] § 542 BGB Rn. 38;Erman/Lützenkirchen BGB 13. Aufl. § 542 Rn. 15
  3. BGH Urteil vom 17.09.2001 – II ZR 378/99ZIP 2001, 2227 mwN; MünchKomm-BGB/Schramm 5. Aufl. § 164 BGB Rn. 87; Palandt/Ellenberger BGB 70. Aufl. § 167 Rn. 14

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Zivilrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Mietverträge

 

 

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: § 542 randnummer 9 • mietvertrag mit gbr • grundstücks gbr fehlerhafter gesellschaftsvertrag • palandt 69.auflage bgb § 542 rn 15 • außen gbr mietvertrag • bgb mietvertrag gbr • vergleiche schmitt-futterer, 10. auflag, § 542 randnummer 9 • von ditfurth bgb • erman 13. auflage §542 • gbr als vertragspartner kündigungserklärung •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang