Hochzeit

Die Mängel am Hochzeitskleid

Dem Verkäufer muss bei einem mangelhaften Hochzeitskleid die Möglichkeit der Mängelbeseitigung gegeben werden. Nur wenn die Nachbesserung unzumutbar wäre, etwa weil der Verkäufer nicht vertrauenswürdig ist, ist eine Chance zur Nachbesserung nicht notwendig.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth

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Die Verletzung im Geschäft

Der Mangel oder der Zustand in einem Ladenlokal, der zu einer Verletzung geführt haben soll, muss vom Verletzten bewiesen werden. Erst danach trifft das betroffene Unternehmen die Beweislastumkehr, nach der die zur Vermeidung solcher Unfälle erforderlichen Organisations- und Überwachungsmaßnahmen darzulegen

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Laptop

Augen-OP gelungen, Ergebnis wertlos

Bei zu befürchtenden Behandlungsfehlern kann ein vor einer weiteren Operation erwartetes klärendes Gespräch nicht als ein irgendwie vertragswidriges Verhalten angesehen werden, das den Arzt zur Kündigung des Behandlungsvertrags rechtfertigt. Eine Katarakt-Operation am rechten Auge, die Fernsicht statt der vereinbarten Nahsicht

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Bundesverwaltungsgericht

Die Schenkung mit Nutzungsrecht

Das der Erblasserin eingeräumte Wohn- und Rückforderungsrecht steht dem Beginn der Zehnjahresfrist nicht entgegen, nach der eine Schenkung bei der Nachlassverteilung nicht mehr zu berücksichtigen ist.

Mit dieser Begründung hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in dem hier vorliegenden Fall entschieden,

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Das gelochte Sparbuch

Ein Zahlungsanspruch gegen eine Bank besteht bei einem gelochten Sparbuch nicht mehr, da es gängige Praxis ist, dass entwertete Sparbücher gelocht werden. Es ist nicht glaubhaft, das Sparbuch selbst gelocht zu haben, um es besser abheften zu können.

Mit dieser

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Facebook – und der Zugang der Erben

Mit der Auslegung eines Vollstreckungstitels, der die – ein soziales InternetNetzwerk betreibende – Schuldnerin (hier: Facebook) verpflichtet, den Erben einer verstorbenen Teilnehmerin an dem Netzwerk Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der Erblasserin zu gewähren, hatte

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Tonband

Nochmals: Die Kohl-Tonbänder

Der Streit um die „Kohl-Tonbänder“ ist jetzt erneut vom Bundesgerichtshof entschieden worden. Danach kann die Witwe und Erbin des Alt-Bundeskanzlers Helmut Kohl von dem Journalisten und seinerzeitigen Kohl-Ghostwriter/Biografen Schwan Auskunft über die Existenz und den Verbleib der Vervielfältigungen von Tonbandaufzeichnungen

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Der vorgerichtlich geltend gemachte Anspruch – und der geringere Klageantrag

Ist ein vorgerichtlich verfolgter Hauptanspruch nicht Verfahrensgegenstand geworden, dies steht dem Erstattungsanspruch der Klägerin nicht entgegen.

Denn die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten der Klägerin sind, soweit sie nicht auf die streitgegenständliche Hauptforderung angefallen sind, keine Nebenforderung, sondern ihrerseits Hauptforderung.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom

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Gartenzaun

Die gleiche zulässige Zaunhöhe für alle Nachbarn ?

Für das notwendige Zusammenleben zwischen Grundstücksnachbarn gilt das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, demzufolge Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind. Wenn über die Anwendung der gesetzlichen Regelung hinaus ein billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Nachbarn dringend geboten ist, können bestehende nachbarrechtliche Rechte

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Sportwette

Vermittlungsprovision im Fußball

Ist für die Vermittlung eines Fußballspielers keine Vermittlungsleistung erbracht worden, die zu dem erfolgreichen Transfer wesentlich beigetragen hätte, muss keine Provision gezahlt werden.  Die bloße Vermittlung von Kontakten ist für die Entstehung eines Provisionsanspruchs nicht ausreichend.

So eine Entscheidung des

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Das unberechtigte Download-Angebot

Wenn über einen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Für diese Darlegungslast reicht es nicht aus, allein die pauschale Möglichkeit des Internetzugriffs von Familienmitgliedern anzuführen.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden

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