Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Zivilrecht » Pauschalreisen und Sicherungsschein

Pauschalreisen und Sicherungsschein

…drucken  …als pdf-Datei   
21. Juni 2005 | Zivilrecht

Die Sommerreisezeit steht vor der Tür und damit wohl leider auch wieder die Meldung über insolvente Reiseveranstalter. Daher hier einige Anmerkungen zu den Sicherungsscheinen:

Jeder Pauschalreiseveranstalter ist verpflichtet, seinen Reisekunden vor Zahlung des Kaufpreises Sicherungsscheine auszuhändigen. Solange der Sicherungsschein nicht ausgehändigt ist, braucht auch der Reisepreis nicht bezahlt zu werden.

Dieser Sicherungsschein sichert den Reisenden den Rückflug, wenn der Veranstalter in die Insolvenz fällt. Auch kann sich der Versicherer gegenüber dem Reisenden, der seinen Sicherungsschein erhalten hat, nicht darauf berufen, dass der Sicherungsschein erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages (z.B. wegen einer Kündigung durch den Versicherer) ausgestellt worden ist, § 651 k III Satz 2 BGB. In allen diesen Fällgen hat der Reisende gleichwohl ein direkten Anspruch gegen dem Versicherer.

Wichtig ist aber stets, daß der Sicherungsschein dem Reisenden auch ausgehändigt wird. Hierauf sollte jeder Pauschaltourist bestehen, noch bevor er den Reisepreis zahlt.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Kaufverträge

 

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Zivilrecht

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Aktenlocher - Kanzleibedarf

Schlagworte für diesen Artikel: versicherungsschein für pauschalreisen • sicherungsschein für pauschalreisen • reisepreis versicherungsschein für pauschalreisen • vertrag pauschalreise schreiben • sicherungsschein nicht ausgehändigt • gründe für sicherungsschein •

 
Zum Seitenanfang
JuristischeSuche