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Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer

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8. April 2010 | Verwaltungsrecht, Zivilrecht

Das Bundesjustizministerium hat heute einen Gesetzentwurf für eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren vorgestellt.

Bei überlangen Gerichtsverfahren gibt es bislang im deutschen Recht keine spezielle Rechtschutzmöglichkeit. Die Betroffenen können nur versuchen, sich entweder mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter oder in extremen Fällen mit einer Verfassungsbeschwerde zu wehren. Für den Ausgleich von Nachteilen gibt es nur den allgemeinen Amtshaftungsanspruch, der aber oft auch nicht weiterhilft, denn er gilt nur für schuldhafte Verzögerungen, um die es in vielen Fällen nicht geht. Außerdem deckt die Amtshaftung keine immateriellen Nachteile ab, etwa seelische oder gesundheitliche Belastungen durch überlange Gerichtsverfahren.

Die heute vom Bundesjustizministerium vorgestellte Neuregelung soll den sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit sichern. Bevor eine Entschädigung geltend gemacht werden kann, sieht der Entwurf jedoch vor, dass der Betroffene die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen muss, um durch diese “Vorwarnung” den zuständigen Richtern die Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen. Verhallt dieser Weckruf ungehört, kann der Betroffene im zweiten Schritt nach drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erheben, und das auch dann, wenn das verzögerte Ausgangsverfahren noch andauert. Zuständig für solche Entschädigungsklagen sollen einheitlich die Oberlandesgerichte sein.

Der Entwurf sieht vor, dass die Entschädigung sowohl die durch die Verzögerung entstandenen materiellen Schäden umfasst wie auch immaterielle Nachteile, soweit nicht – je nach Einzelfall – eine Wiedergutmachung auf andere Weise ausreichend ist.

Derzeit haben die Länder und die betroffenen Verbände Gelegenheit, zu dem Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Der Referentenentwurf findet sich im Internetauftritt des Bundesministeriums der Justiz.

 

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