Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Zivilrecht » Umsetzung von Verbraucherkreditrichtlinie und Zahlungsdiensterichtlinie

Umsetzung von Verbraucherkreditrichtlinie und Zahlungsdiensterichtlinie

…drucken   
10. Februar 2009 | Zivilrecht

Im Gesetzgebungsverfahren steht die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie der EU an. Der hierzu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf sieht umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor.

Mit der Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt) soll ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden. Zur Umsetzung dieser Richtlinie sind umfangreiche Änderungen und Ergänzungen der einschlägigen BGB-Vorschriften für Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Lastschrift vorgesehen.

Mit der Umsetzung der neugefassten Verbraucherkreditlinie (Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge) stehen die Regelungen über Gelddarlehen, insbesondere die Bestimmungen zu Werbung, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses zur Überarbeitung an.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Regelungsgehalt der BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz zum BGB überführt und um Vorschriften zu Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten ergänzt werden soll. So soll erreicht werden, dass auch die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung Gesetzesrang erhalten und nicht mehr von Gerichten als nicht gesetzeskonform beurteilt werden können.

Die Zahlungsdiensterichtlinie ist bis zum 31. Oktober 2009 in deutsches Recht umzusetzen, für die Verbraucherkreditrichtlinie läuft die Umsetzungsfrist bis zum 12. Mai 2010.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Zivilrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für Darlehn und Kredite

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Aktenlocher - Kanzleibedarf

Schlagworte für diesen Artikel: verbraucherkreditlinie • zahlungsdiensterichtlinie umsetzung • verbraucherkreditlinie 2010 • zahlungsdiensterichtlinie bgb • zahlungsdiensterichtlinie • umsetzung zahlungsdiensterichtlinie • § 503 bgb altfälle • §503 bgb kommentierung • zahlungsdiensterichtlinie eu 2010 • kommentar § 503 bgb •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang