Werbetrikots im Jugendbereich
12. Juni 2006 |
Umsatzsteuer, Vereinsrecht
Unentgeltliche Nutzung von Werbetrikots im Kinder- und Jugendbereich für Sportvereine ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Gemeinnützige Sportvereine, deren Jugendmannschaften Werbetrikots nutzen, die dem Verein unentgeltlich überlassen wurden, erbringen damit gegenüber dem Sponsor nicht ohne weiteres eine umsatzsteuerpflichtige Werbeleistung.

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