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Wahlwerbung ohne Sarrazin

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12. August 2011 | Zivilrecht

Die Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ darf im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin nicht mit dem Namen Sarrazin Wahlwerbung betreiben. Das Landgericht Berlin hat es der Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ per einstweiliger Verfügung untersagt, Wahlwerbung mit dem Namen Thilo Sarrazins zu betreiben.

Die Bürgerbewegung hat im Wahlkampf den Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen“ verwendet. Diesen hat sie neben einer Abbildung wiedergegeben, die eine durchgestrichene Moschee zeigt.

Diese Wahlwerbung hat das Landgericht Berlin auf Antrag Sarrazins nun verboten. Zur Begründung hat es sich auf die Antragsschrift bezogen, in der eine Verletzung des Rechts am eigenen Namen beanstandet wird.

Landgericht Berlin, Beschluss vom 11. August 2011 – 27 O 468/11

 

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  • [...] gibt es bestimmt Überschneidungen. Aber noch ein Thema im Berliner Wahlkampf ist lustig. Sarrazin klagt gegen seine Gesinnunngsgenossen und gewinnt: Die Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ darf im Vorfeld der Wahlen zum [...]

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