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Modernisierter Zollkodex

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3. März 2008 | Zollrecht

Das Europäische Parlament hat am 19. Februar 2008 in zweiter Lesung seine Zustimmung zum neuen Zollkodex gegeben. Die Neufassung des Zollkodex bringt einige Neuerungen:

  • Die elektronische Vorlage der Zollanmeldungen und Begleitpapiere wird zur Regel;
  • künftig können die nationalen Zollbehörden mit den anderen zuständigen Behörden elektronisch Daten austauschen;
  • die „zentrale Zollabwicklung” wird gefördert, d. h. zugelassene Wirtschaftsbeteiligte können ihre Waren elektronisch anmelden und Zölle am Ort ihrer Niederlassung entrichten, unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem die Waren vom Zollgebiet der EU ausgeführt, in das Gebiet eingeführt oder in dem sie verbraucht werden;
  • es werden die Voraussetzungen für die Entwicklung eines „einzigen Schalters” („single window“) und einer „einzigen Anlaufstelle” („one-stop shop“) geschaffen, bei denen die Marktteilnehmer die Auskünfte über die Waren nur noch einer Kontaktstelle erteilen, auch wenn die Daten für unterschiedliche Verwaltungen oder Behörden bestimmt sind, so dass die Prüfungen für verschiedene Zwecke (Zoll-, Hygienevorschriften usw.) zur selben Zeit und am selben Ort vorgenommen werden können (Konzept der „einzigen Anlaufstelle“).
Die Neufassung soll den Veränderungen im Umfeld von Zollbehörden und Wirtschaft insbesondere mit der Einführung des elektronischen Datenaustauschs Rechnung tragen. Der modernisierte Zollkodex wird voraussichtlich Mitte 2008 in Kraft treten, anwendbar wird er jedoch erst, wenn auch die Durchführungsvorschriften in Kraft treten. Diese werden derzeit überarbeitet und werden vermutlich im Laufe des Jahres 2009 verabschiedet werden. Bis dahin ist weiterhin der derzeitige Zollkodex von 1992 voll anwendbar.

 

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