Wehrpflichtige in der Russischen Föderation sind nicht allein aufgrund des zu erwartenden Wehrdienstes subsidiär schutzberechtigt.
In dem aktuell vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall wurde dem im Jahr 2004 geborenen russische Staatsangehörige vom Verwaltungsgericht Berlin subsidiärer Schutz zugesprochen, da es beachtlich
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