Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, als nicht verfassungswidrig beurteilt.
Kein Anspruch auf einen Taxistandplatz
Es besteht kein Anspruch darauf, dass an bestimmten Stellen Taxistandplätze errichtet werden oder bestehen bleiben.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Eilantrag einer Wiesbadener Taxivermittlung als unzulässig abgelehnt. Aufgrund von Tiefbauarbeiten in der Wiesbadener Innenstadt sind mehrere
Artikel lesen








































































































