Eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements begründet für sich genommen keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung. Entscheidend ist, ob das zugrunde liegende Ereignis seiner Natur oder Ursache nach außerhalb der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens liegt und
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Das als Flüchtling anerkannte Elternteil – und der Nachzug eines volljährig gewordenen Kindes
Wird ein Kind erst nach der Flüchtlingsanerkennung seines Elternteils volljährig, muss es den Antrag auf Familienzusammenführung noch vor seinem 18. Geburtstag stellen, um als minderjähriges Kind im Sinne der Familienzusammenführungsrichtlinie zu gelten. Eine Nachfrist ab Eintritt der Volljährigkeit ist unionsrechtlich
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