Die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfs ist unverhältnismäßig, wenn landwirtschaftliche Schäden durch wirksame und zumutbare Herdenschutzmaßnahmen verhindert oder erheblich reduziert werden können.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Arnsberg den geplanten Abschuss des Wolfs GW1896m „Milan“ vorläufig gestoppt. Das Verwaltungsgericht gab
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