Ein Bebauungsplan zur Erweiterung von Sportanlagen im Landschaftsschutzgebiet ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil mit seiner Umsetzung Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Auswirkungen auf geschützte Arten und das Stadtklima verbunden sein können. Entscheidend ist, ob die planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten
Artikel lesen
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren – und die Vorlage an den Bundesgerichtshof
Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 36 Abs. 3 ZPO ist nur zulässig, wenn sie im Rahmen eines Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens erfolgt.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nahm der Kläger die Beklagten vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Verletzung anwaltlicher
Artikel lesen



































































































