Die entgeltliche Online-Veröffentlichung strafrechtlicher Verurteilungen stellt grundsätzlich keine Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken im Sinne der DSGVO dar.
Die entgeltliche Bereitstellung einer Online-Datenbank mit strafrechtlichen Verurteilungen fällt grundsätzlich nicht unter das datenschutzrechtliche Medienprivileg der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine solche Tätigkeit
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