Die bloße Behauptung einer Stadt, bei Veranstaltungen einer bestimmten Kreistagsfraktion müsse immer wieder mit Gegendemonstrationen gerechnet werden, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten, reicht nicht aus, um eine Versagung der Vermietung eines stadteigenen Veranstaltungsorts aus sachlichen Gründen zu
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Der Stadtrat – und die Besetzung seiner Ausschüsse
Die Bestimmung der Mitgliederzahl der Ausschüsse steht im Organisationsermessen des Rates. Dieses Ermessen hat sich an dem Gesichtspunkt der Gewährleistung effektiver Ausschussarbeit auszurichten. Begrenzt wird es vor allem durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Spiegelbildlichkeit.
So hat aktuell das Oberverwaltungsgericht für
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