Ab heute können sich deutschlandweit zunächst alle ledigen, kinderlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bezieherinnen und Bezieher von Alterseinkünften, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte (beispielsweise aus Vermietung) haben, für die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ anmelden. Voraussetzung ist ein
Artikel lesen
Der darlehensfinanzierte Erwerb von Gesellschaftsanteilen
Der mit einem Darlehen finanzierte Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch eine natürliche Person ist grundsätzlich der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Die Ablösung eines solchen Darlehens ist ebenfalls Teil der Vermögensverwaltung.
Es handelt sich hierbei mithin um einen Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von §
Artikel lesen







































































































