Wer als Dienstgruppenlieter Straftaten seiner nachgeordneten Polizeibeamten nicht verfolgt, sondern deren Aufklärung bewusst behindert, verwirkt regelmäßig das für das Beamtenverhältnis unerlässliche Vertrauen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat deshalb zwei Polizeibeamte wegen Strafvereitelung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Gericht sah
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