Ein im Dateiformat DOCX eingegangener Schriftsatz entspricht nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 1 und 2 FGO. Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann im Sinne des § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO für
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Der Landrat – und seine Einnahmen aus Gremientätigkeiten in kommunalen Unternehmen
Die Übernahme von Mandaten in Organen von Unternehmen mit kommunaler Beteiligung durch einen kommunalen Wahlbeamten ist dem Hauptamt des Wahlbeamten zuzuordnen und durch seine Besoldung als Wahlbeamter abgegolten.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Aachen zwei Klagen des ehemaligen Landrats des
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