Der Landesbetrieb Information und Technik – IT.NRW – muss die Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Verfahren Beschwerden des Landesbetriebs IT.NRW gegen einstweilige Anordnungen der Verwaltungsgerichte Aachen und Düsseldorf zurückgewiesen. Diese Gerichte hatten den Landesbetrieb jeweils im Wege einer
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