Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft darf mit den Bauarbeiten für ein Wohnungsneubauvorhaben in Berlin-Lichtenberg („Ilsekiez“) noch nicht beginnen, weil die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Defizite aufweist und voraussichtlich rechtswidrig ist. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Die Antragstellerin, eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft, beabsichtigt,
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