Eine Anhörungsrüge dient ausschließlich der Beseitigung von Gehörsverletzungen, nicht der inhaltlichen Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen. Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich auseinanderzusetzen oder seine Rechtsauffassung auf Einwände der Beteiligten hin erneut zu begründen.
Das Gebot der Gewährung
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