6 Fakten, die Sie über Sportrecht wissen sollten

Dass Jura und damit Recht für fast alle Laien ein Buch mit sieben Siegeln ist, erklärt sich fast von selbst. Denn wer soll sich schon mit sämtlichen Gesetzen und Paragraphen auskennen, wenn nicht der Fachmann oder die Fachfrau?

Ein Artikel von Fitnessu.de

6 Fakten, die Sie über Sportrecht wissen sollten

Das gilt natürlich auch für das Sportrecht. Was hier im Einzelnen besonders beachten werden sollte und was Sie wissen müssen? Das erklärt der folgende Beitrag.

Diese Dinge müssen Sie Sportrecht wissen

Ob Profisportler/in oder nicht – es kann niemals schaden, sich mit einigen wichtigen Dingen im Bereich des Sportrechts auszukennen, gerade auch, wenn es beispielsweise um den Kauf eines Laufbandes mit Steigung, einen paar neue schöne Laufschuhe oder eines Walking Pad geht.

1.    Die Begriffsdefinition

Den Begriff Sportrecht werden die meisten wohl schon einmal gehört haben – vor allem im Zusammenhang mit unter anderem der Fußball-Bundesliga. Doch was genau ist eigentlich Sportrecht?

Darunter verstehen Juristen eine sogenannte „Querschnittsmaterie“. Das Sportrecht umfasst diverse Rechtsbereiche, darunter unter anderem das Gesellschaftsrecht und das Arbeitsrecht. Auch das Vereinsrecht wird dem Sportrecht zugezählt.

Sportrecht ist also ein sehr komplexes und auch kompliziertes Feld, in dessen Paragraphendschungel sich ein Laie sehr schnell verirren kann.

2.    Die Rechtsgrundlagen

Das Sportrecht lässt sich in zwei unterschiedliche Bereiche aufteilen. Hier wird vom sogenannten Zwei-Säulen-Modell gesprochen.

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Während sich ein Bereich auf Sportverbände und das hier geltende Recht fokussiert, liegt der Schwerpunkt der zweiten Säule auf dem staatlichen Recht. Das heißt, dass dieses lediglich Berührungspunkte zum Sport aufweist.

Dieses staatliche Recht lässt sich weiter unterteilen, und zwar in das beiläufige Sportrecht und das spezielle Sportrecht. Letzteres umfasst unter anderem Regelungen zu sportlichen Sachverhalten.

Das beiläufige Sportrecht wiederum behandelt Sachverhalte, die zwar einen sportrechtlichen Ansatz haben, aber sich auf andere sogenannte Regelungsbereiche ausweiten.

3.    Der Ausrüstervertrag

Auch ein solcher Vertrag fällt unter das Sportrecht. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Sponsorenverträge. In diesen wird beispielsweise festgehalten, dass Person X die Laufschuhe einer Marke Y trägt.

Durch den Vertrag verpflichtet sich die Person, die Marke zu tragen und zum Beispiel in den Sozialen Netzwerken zu promoten/zu posten. Dafür erhält sie die Laufschuhe und weitere Markenausrüstung vom jeweiligen Hersteller.

4.    Das Sponsoring

Das bereits genannte Sponsoring lässt sich in drei Kategorien unterteilen. Vor allem das sogenannte Premium Sponsoring ist für viele Sportler interessant, ist in der Regel aber absoluten Topathleten vorbehalten.

Denn hier wird der Sportler nicht nur zum Markenbotschafter. Er erhält von der von ihm getragenen Marke auch ein durchaus hohes Gehalt.

5.    Eingetragene Vereine

Ein eingetragener Verein – e.V. – ist dann interessant, wenn Sie selber überlegen, einen solchen zu gründen. Auch hier ist es sinnvoll, die wichtigsten juristischen Rahmenbedingungen zu kennen.

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Letztlich ist unter einem eingetragenen Verein nichts anderes zu verstehen, als ein sogenannter „freiwilliger Zusammenschluss“ von mehreren natürlichen Personen.

Ein solcher Verein ist auf einen längeren Zeitraum anzulegen und darf in keinster Weise von einem Wechsel der Mitglieder abhängig sein.

Darüber hinaus gibt es einen Unterschied zum sogenannten Idealverein. Hierbei handelt es sich um einen zwar eingetragenen, dafür aber nicht wirtschaftlich angelegten Verein.

6.    Wichtige Neuerungen

Auch das Sportrecht bewegt sich weiter – soll heißen, dass es immer wieder Neuerungen und neue Beschlüsse gibt, die teils gerichtlich verordnet wurden.

Es ist also ebenfalls wichtig, sich als Sportler/in einen Überblick über den aktuellen Stand im Sportrecht zu verschaffen.

Aktuell betreffen einige dieser Neuerungen unter anderem die COVID 19-Sonderregelungen sowie Gehälter von Sportlern und Trainern – zumindest auf einem professionellen Level.

Fazit

Sportrecht ist eine komplexe Materie. Der Grund liegt unter anderem darin, dass es unzählige weitere Rechtsbereiche umfasst und abdeckt. Dass es hier schnell zu Verwirrung kommen kann, liegt quasi in der Natur der Rechtssache.

Wer sich bei einem sportlichen Thema nicht sicher ist, sollte auf jeden Fall den Rat und die Expertise eines Sportjuristen in Anspruch nehmen.