Anschaffung eines Treppenlifts – Zuschüsse und Förderungsmöglichkeiten

Anfallende Kosten für einen Treppenlift können rasch in den fünfstelligen Bereich steigen und ein Loch in der Haushaltskasse hinterlassen. Vorwiegend Spezialanfertigungen und Sondermodelle für komplexe Treppenverläufe sind für Viele häufig ohne eine finanzielle Unterstützung unerschwinglich. Abhilfe schaffen diverse Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse verschiedener Träger.

Anschaffung eines Treppenlifts – Zuschüsse und Förderungsmöglichkeiten

Unvorhersehbare Einschränkungen in der Mobilität

Häufig tritt eine Mobilitätsbehinderung unvorhergesehen im Alter ein, etwa durch Krankheit, Unfall oder andere Vorkommnisse. Zur Überwindung dieser Barrieren benötigt diese Personengruppe Treppenlifte oder einer anderweitigen Mobilitätshilfe. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit ist ein vorbeugendes Handeln zur Finanzierung der unplanmäßigen Anschaffung schwierig. Betroffene verlieren zudem ungern all ihre Ersparnisse. Verzichten müssen Betroffene dennoch nicht auf ihre Mobilitätshilfe, da sie unter Umständen einen Anspruch auf Zuschüsse von anderen Institutionen und Pflegekassen besitzen. Durch derartige Förderungsmöglichkeiten lassen sich die Kosten für einen Treppenlift deutlich auf ein bezahlbares Maß herabsenken.

Kostenübernahme und Zuschüsse für Treppenlifte

Generell besteht für die Beantragung von Zuschüssen aus regionalen und staatlichen Quellen eine Vielzahl an Möglichkeiten. Eine Kostenübernahme steht je nach gegebenen Voraussetzungen im Raum. Aufgrund derartiger Förderungsmöglichkeiten bleiben private Finanzpolster weiterhin bestehen, während die Mobilitätshilfe die Lebensqualität der Betroffenen durch die starke Unterstützung im Alltag deutlich anhebt. Welche Einrichtung sich für die Beantragung eines Zuschusses am meisten lohnt, hängt von individuellen Präferenzen und Faktoren ab. Aus diesem Grund ist eine gesonderte Betrachtung jedes Falls und die Prüfung der vorliegenden Gegebenheiten unerlässlich. Beim Vorliegen eines Pflegegrades beispielsweise werden Kosten für Treppenlifte durch die Krankenkasse übernommen. Im Falle von Berufsunfällen erweist sich die Berufsgenossenschaft als richtiger Ansprechpartner. Im Kontext der Wiedereingliederung in die Arbeitswelt ist die Rentenversicherung verantwortlich. Ebenfalls besteht eine Förderung durch Länder und Kommunen. Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse sollen ein altersgerechtes und würdiges Wohnen ermöglichen.

  1. Pflegekostenzuschuss durch Krankenkassen: Beim Kauf einer Mobilitätshilfe besteht häufig ein Anspruch auf einen Pflegekostenzuschuss. Bezahlt wird dieser durch die Pflegeversicherung, die Beantragung jedoch läuft über die Krankenkasse. Zur Bewilligung eines Pflegekostenzuschusses ist das Vorliegen eines Pflegegrades zwingend notwendig. Pro Person liegt der Zuschuss bei 4.000,- Euro.
  2. KfW-Zuschuss: Auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert im Zuge des Programms „Altersgerechtes Umbauen“ die Finanzierung für barrierefreies Wohnen durch verschiedene Maßnahmen wie der Installation eines Treppenliftes. Ein Anspruch besteht für sämtliche Privatimmobilieneigentümer inklusive Mieter, welche den Abbau der hausinternen Barrieren wünschen. Die Beantragung eines derartigen Zuschusses erfolgt direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Maximal 5.000,- Euro pro Haushalt, jedoch 10 Prozent der Investitionskosten werden übernommen.
  3. Regionale Förderung: Aufgrund der alternden Bevölkerung treten Thematiken im Kontext der Barrierefreiheit in den Fokus der Öffentlichkeit. Regionale Institute bieten zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Projekten zum Abbau diverser Barrieren. Derartige Förderprogramme stehen in Verbindung mit dem barrierefreien und altersgerechten Umbau von Wohnraum, wodurch die Möglichkeit zur Beantragung einer Kostenübernahme bei verschiedenen Landesbanken beim Kauf einer Mobilitätshilfe besteht.
  4. Steuerliche Absetzbarkeit: Prinzipiell lassen sich Anschaffungskosten für einen Treppenlift ebenfalls steuerlich absetzen. Anfallende Kosten, etwa für einen Sitzlift, sind unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastung“ in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt. Allerdings bestehen auch hier verschiedene Voraussetzungen bezüglich der Familien- und Einkommensverhältnisse gegeben sein.
  5. Agentur für Arbeit: Besteht kein Anspruch bei der Pflegekasse und kann eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch die Finanzierung eines Treppenlifts gewährleistet werden, ist die Agentur für Arbeit hierfür zuständig.
  6. Berufsgenossenschaften: Besteht in Folge einer beruflich bedingten Krankheit oder eines Arbeitsunfalles ein Bedarf an einem barrierefreien Umbau, so übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die kompletten Kosten für den Einbau eines Treppenlifts. Eine Installation einer derartigen Mobilitätshilfe soll die Teilnahme am sozialen und beruflichen Leben weiterhin sicherstellen.
  7. Sozialhilfe: Sie gilt als letzter Ansprechpartner in der Finanzierungsfrage. Kostenanteile werden erst durch die Sozialhilfe übernommen, wenn sämtliche anderen Institutionen eine Förderung abgelehnt haben.
  8. Banken: Besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Förderung und fällt somit eine Kostenübernahme durch soziale und gesetzliche Träger weg, besteht letztlich noch die Eigenfinanzierung des Projekts. Zahlreiche Kreditunternehmen bieten aus diesem Grund spezielle Darlehen oder verschiedene Programme mit vergünstigten Konditionen für Betroffene und deren Angehörige an.
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